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Drone rules: Bolivien

As of: September 3, 2026

These rules are currently only available in German.

Maximum altitude
120 m
Registration
Required
Insurance

Further rules

  • In Bolivien müssen Drohnen zwischen 200 Gramm und 35 Kilogramm bei der Luftfahrtbehörde DGAC registriert werden (Mindestalter für den Halter: 18 Jahre); Geräte unter 200 Gramm sowie reine Modellflugzeuge sind ausgenommen, die Registriernummer muss sichtbar am Gerät angebracht sein.
  • Rein private Freizeitflüge mit Drohnen unter 6 Kilogramm sind innerhalb der allgemeinen Vorgaben ohne gesonderte DGAC-Genehmigung möglich; für gewerbliche Luftarbeiten (Filmaufnahmen, Vermessung, Transport) sowie für Nachtflüge ist dagegen mindestens 10 Werktage vorher ein formeller Antrag bei der DGAC nötig.
  • Verboten bzw. genehmigungspflichtig sind Flüge in der Nähe von Flughäfen, Regierungseinrichtungen und militärischen Sperrzonen sowie aus fahrenden Fahrzeugen oder unter Einfluss von Alkohol und Drogen; Vorfälle müssen der DGAC innerhalb von 72 Stunden gemeldet werden.
  • Zu einer landesweiten Versicherungspflicht macht die DGAC auf ihrer offiziellen Seite keine öffentlich zugänglichen Angaben – im Zweifel lohnt sich vor dem Flug eine direkte Nachfrage bei der Behörde.
  • Die maximale Flughöhe liegt bei 400 Fuß (rund 120 Metern) über Grund, ausschließlich im durchgehenden Sichtflug (VLOS).

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This overview is not legal advice and not an official statement — laws change, and we cannot guarantee that every entry is fully up to date. Before your flight, please also check the official source or the local civil aviation authority.