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Règles pour drones : Sambia

Mise à jour : 3 septembre 2026

Ces textes réglementaires ne sont pour l'instant disponibles qu'en allemand.

Altitude maximale
120 m
Enregistrement
Obligatoire
Assurance
Obligatoire

Autres règles

  • In Sambia ist eine CAA-Registrierung für rein private Freizeitdrohnen unter 1,5 Kilogramm formal nicht nötig – für ausländische Besucher gilt aber grundsätzlich die strengere Registrierungspflicht, mit spürbaren Gebühren für Inspektion und Genehmigungsschreiben.
  • Für Touristen ist eine Haftpflichtversicherung ebenso Pflicht wie eine gültige Pilotenlizenz.
  • Die maximale Flughöhe liegt bei 120 Metern und darf zusätzlich die Höhe der höchsten Struktur im Umkreis von 300 Metern nicht überschreiten. Um Flughäfen gilt eine 10-Kilometer-Sperrzone, Start und Landung auf öffentlichen Straßen sind verboten.
  • Am aufwendigsten: Touristen müssen sich bei jedem Flug von einem Inspektor der Luftfahrtbehörde begleiten lassen – inklusive Kostenübernahme für dessen Unterkunft, Transport und Tagegeld –, zusätzlich ist eine Freigabe der Luftwaffe nötig.
  • Damit ist Sambia für kurzfristige Touristen praktisch kein gangbarer Weg für die eigene Drohne; wer dort unbedingt Luftaufnahmen machen möchte, sollte eher lokale Anbieter beauftragen.

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Cet aperçu ne remplace ni un conseil juridique ni une information officielle — les lois évoluent et nous ne pouvons pas garantir une actualité totale. Avant votre vol, consultez également la source officielle ou l'autorité de l'aviation civile locale.

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