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Reise-Check
Du nimmst deine Drohne mit in den Urlaub? Wähl dein Zielland – Hoverpoint stellt dir aus den Länderregeln zusammen, was du vor der Reise wissen und erledigen musst.
Usbekistan
Außerhalb des EASA-RaumsZuletzt geprüft: 1. Oktober 2026
Darf ich dort fliegen?
Flugverbot
Hier darfst du derzeit nicht fliegen: Der Betrieb von Drohnen ist in diesem Land generell untersagt. Die Angaben unten dienen nur der Einordnung — sie erlauben keinen Flug.
Einfuhr, Besitz und Nutzung von Drohnen sind für Privatpersonen verboten; erlaubt ist nur die Durchreise mit Pflichtanmeldung beim Zoll.
Unklar
Ein Genehmigungs- und Registrierungsweg (Kabinett, Ministerium, Uzaviation) steht nur staatlichen Stellen und Einzelfällen offen, nicht Touristen.
Deine EU-Registrierung gilt hier nicht automatisch.
Unklar
Für Touristen
Pack keine Drohne für Usbekistan ein: Laut Auswärtigem Amt ist die Einfuhr von Drohnen jeglicher Art verboten und die Nutzung generell nicht erlaubt. Ausgenommen sind nur Spielzeug-Flugmodelle bis 50 Meter Höhe.
Passt meine Drohne?
Wähl oben eine Drohne aus deinem Hangar, um Gewicht und Klasse gegen die Grenzen des Landes zu prüfen.
Akkus im Flugzeug
- Ersatzakkus nur ins Handgepäck – jeden einzeln gegen Kurzschluss geschützt (Polkappen, Originalverpackung oder eigene Tüte).
- Bis 100 Wh: ohne Genehmigung.
- Über 100 bis 160 Wh: nur mit Zustimmung der Airline, höchstens 2 Ersatzakkus.
- Über 160 Wh: nicht im Passagierflugzeug.
Trag die Wh deines Akkus ein – sie stehen auf dem Akku.
Wähl deine Airline, dann siehst du ihre Regeln für Drohne, Akkus und Powerbanks.
Airlines dürfen strenger sein – wähl unten deine Fluggesellschaft, dann siehst du ihre Regeln.
Quelle: IATA Dangerous Goods Regulations / Lithium Battery Guidance
Vor der Abreise erledigen
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Der Reise-Check ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft – Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Maßgeblich ist die Luftfahrtbehörde des Ziellands. Bitte prüfe vor der Reise zusätzlich die offizielle Quelle.