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Drohnenregeln: Usbekistan

Zuletzt geprüft: 1. Oktober 2026

Flugverbot

Hier darfst du derzeit nicht fliegen: Der Betrieb von Drohnen ist in diesem Land generell untersagt. Die Angaben unten dienen nur der Einordnung — sie erlauben keinen Flug.

Einfuhr, Besitz und Nutzung von Drohnen sind für Privatpersonen verboten; erlaubt ist nur die Durchreise mit Pflichtanmeldung beim Zoll.

Reise-Check für UsbekistanCheckliste für deine Reise: Registrierung, Versicherung, Drohne und Akkus im Flugzeug.
Maximale Flughöhe
Unbekannt
Registrierung
Nicht eindeutig belegt

Ein Genehmigungs- und Registrierungsweg (Kabinett, Ministerium, Uzaviation) steht nur staatlichen Stellen und Einzelfällen offen, nicht Touristen.

Versicherung
Nicht eindeutig belegt

Für Touristen

Pack keine Drohne für Usbekistan ein: Laut Auswärtigem Amt ist die Einfuhr von Drohnen jeglicher Art verboten und die Nutzung generell nicht erlaubt. Ausgenommen sind nur Spielzeug-Flugmodelle bis 50 Meter Höhe.

Weitere Regeln

  • Wichtiger Hinweis: Einfuhr, Verkauf, Erwerb, Lagerung und Nutzung von Drohnen sind in Usbekistan grundsätzlich verboten; erlaubt ist nur die Durchreise mit Pflichtanmeldung beim Zoll. Ausgenommen sind reine Spielzeug-Flugmodelle, die ohne Genehmigung bis 50 Meter Höhe und mit mindestens 150 Metern Abstand zu Anflugschneisen von Flugplätzen fliegen dürfen.
  • Reguläre Drohnen benötigen eine Genehmigung des Kabinetts, eine Freigabe des Ministeriums für Informationstechnologien (wegen der Funkfrequenz) sowie eine Registrierung bei der Luftfahrtbehörde Uzaviation – ein Verfahren, das praktisch nur registrierten Firmen, Filmteams oder staatlich beauftragten Projekten offensteht, nicht Freizeitpiloten oder Touristen.
  • Verstöße werden nach dem usbekischen Strafgesetzbuch geahndet: Berichten zufolge mit Geldstrafen und teils auch mit Haftstrafen, wobei einzelne Quellen für Ersttäter zuletzt eine Milderung hin zu Geldstrafe plus Einziehung des Geräts beschreiben. Am Zoll werden unangemeldete Drohnen bei der Röntgenkontrolle zuverlässig erkannt.
  • Für ausländische Mediengruppen gibt es ein vereinfachtes Verfahren über das Tourismusministerium oder die Uzaviation-Plattform; für private Urlaubsflüge sieht die Behörde keinen Weg vor.
  • Für die Usbekistan-Reise gilt daher: Drohne besser gar nicht mitnehmen. Für Kurzzeit-Touristen gibt es keinen praktikablen legalen Weg, dort zu fliegen.

Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.