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Reise-Check
Du nimmst deine Drohne mit in den Urlaub? Wähl dein Zielland – Hoverpoint stellt dir aus den Länderregeln zusammen, was du vor der Reise wissen und erledigen musst.
Ungarn
EASA-RaumZuletzt geprüft: 1. Oktober 2026
Darf ich dort fliegen?
Erlaubt mit Auflagen
Fliegen ist erlaubt, aber mit Auflagen, die du vor der Reise kennen musst.
Erlaubt, aber innerhalb von Ortschaften nur nach vorheriger Luftraum-Ausweisung mit mehreren Wochen Vorlauf; vor jedem Flug ist MyDroneSpace Pflicht.
Pflicht
Neben der EU-Betreiberregistrierung muss in Ungarn jede Drohne außer Spielzeug unabhängig vom Gewicht bei der Luftfahrtbehörde registriert werden; ob das für Besucher gilt, nennt die Behörde nicht ausdrücklich.
Deine Registrierung aus deinem EASA-Wohnsitzstaat gilt hier – du brauchst keine zweite.
Je nach Drohne oder Einsatz
Haftpflicht für Drohnen über 250 g Pflicht; die Mindestsummen regelt die Regierungsverordnung 39/2001.
Für Touristen
Ungarn hat strenge nationale Zusatzregeln: Spontan in Städten oder Dörfern zu fliegen ist praktisch ausgeschlossen. Wohngebiete zeigt MyDroneSpace nicht als Sperrzone an – die Luftraum-Ausweisung musst du selbst beantragen.
Passt meine Drohne?
Wähl oben eine Drohne aus deinem Hangar, um Gewicht und Klasse gegen die Grenzen des Landes zu prüfen.
Gewichtsschwellen des Landes
- Ab 251 g· Versicherung: PflichtÜber 250 g Haftpflicht Pflicht.
Akkus im Flugzeug
- Ersatzakkus nur ins Handgepäck – jeden einzeln gegen Kurzschluss geschützt (Polkappen, Originalverpackung oder eigene Tüte).
- Bis 100 Wh: ohne Genehmigung.
- Über 100 bis 160 Wh: nur mit Zustimmung der Airline, höchstens 2 Ersatzakkus.
- Über 160 Wh: nicht im Passagierflugzeug.
Trag die Wh deines Akkus ein – sie stehen auf dem Akku.
Wähl deine Airline, dann siehst du ihre Regeln für Drohne, Akkus und Powerbanks.
Airlines dürfen strenger sein – wähl unten deine Fluggesellschaft, dann siehst du ihre Regeln.
Quelle: IATA Dangerous Goods Regulations / Lithium Battery Guidance
Vor der Abreise erledigen
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Der Reise-Check ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft – Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Maßgeblich ist die Luftfahrtbehörde des Ziellands. Bitte prüfe vor der Reise zusätzlich die offizielle Quelle.