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Drohnenregeln: Ungarn

Zuletzt geprüft: 1. Oktober 2026

Erlaubt mit Auflagen

Fliegen ist erlaubt, aber mit Auflagen, die du vor der Reise kennen musst.

Erlaubt, aber innerhalb von Ortschaften nur nach vorheriger Luftraum-Ausweisung mit mehreren Wochen Vorlauf; vor jedem Flug ist MyDroneSpace Pflicht.

Reise-Check für UngarnCheckliste für deine Reise: Registrierung, Versicherung, Drohne und Akkus im Flugzeug.
Maximale Flughöhe
120 m
Registrierung
Erforderlich

Neben der EU-Betreiberregistrierung muss in Ungarn jede Drohne außer Spielzeug unabhängig vom Gewicht bei der Luftfahrtbehörde registriert werden; ob das für Besucher gilt, nennt die Behörde nicht ausdrücklich.

Versicherung
Bedingt erforderlich

Haftpflicht für Drohnen über 250 g Pflicht; die Mindestsummen regelt die Regierungsverordnung 39/2001.

Je nach Gewicht der Drohne

  • Ab 251 g· Versicherung: ErforderlichÜber 250 g Haftpflicht Pflicht.

Für Touristen

Ungarn hat strenge nationale Zusatzregeln: Spontan in Städten oder Dörfern zu fliegen ist praktisch ausgeschlossen. Wohngebiete zeigt MyDroneSpace nicht als Sperrzone an – die Luftraum-Ausweisung musst du selbst beantragen.

Weitere Regeln

  • In Ungarn registrierst du dich und deine Drohne getrennt bei der Verkehrsbehörde (Közlekedési Hatóság) – da es kein eigenes Online-Portal gibt, läuft die Anmeldung über das E-Government-System e-Papír, jeweils gegen eine Gebühr von 2.000 Forint.
  • Registriert wird nur einmal, und zwar in dem EASA-Staat, in dem du deinen Wohnsitz hast – zum EASA-Raum gehören die EU-Länder plus Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Die Betreibernummer gilt dann im gesamten EASA-Raum: Wer bereits in einem anderen EASA-Land registriert ist, braucht in Ungarn keine zweite Registrierung. Nur wer außerhalb des EASA-Raums wohnt, registriert sich in dem EASA-Staat, in dem er zuerst fliegt.
  • Eine Haftpflichtversicherung ist in Ungarn bereits ab 250 Gramm Startgewicht gesetzlich vorgeschrieben – eine deutliche Verschärfung gegenüber der EU-Grundregel, die Versicherung erst ab 20 Kilogramm verlangt.
  • Innerhalb von Ortschaften darfst du nur fliegen, wenn vorher ein vorübergehender Luftraum für deinen Flug ausgewiesen wurde. Den Antrag stellst du bei der Behörde mit 35 bis 40 Tagen Vorlauf, als Nicht-EU-Bürger mit mindestens 40 Tagen. Spontan in Städten oder Dörfern zu fliegen ist damit praktisch nicht möglich. Außerhalb von Ortschaften gelten die normalen Regeln der offenen Kategorie.
  • Für jeden Flug ist die offizielle Geozonen-App MyDroneSpace vorgeschrieben, um Sperrgebiete in Echtzeit zu prüfen. Achtung: Wohngebiete zeigt MyDroneSpace nicht als Sperrzone an – dass du dort eine Luftraum-Ausweisung brauchst, musst du selbst wissen.
  • In der offenen Kategorie gilt eine maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund, wie EU-weit einheitlich geregelt.

Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.

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