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Reise-Check

Du nimmst deine Drohne mit in den Urlaub? Wähl dein Zielland – Hoverpoint stellt dir aus den Länderregeln zusammen, was du vor der Reise wissen und erledigen musst.

Trinidad und Tobago

Außerhalb des EASA-Raums

Zuletzt geprüft: 5. Oktober 2026

Darf ich dort fliegen?

Grundregel

Erlaubt mit Auflagen

Fliegen ist erlaubt, aber mit Auflagen, die du vor der Reise kennen musst.

Ausländische Piloten müssen sich vor jedem Flug, auch zum Vergnügen, mit der Luftfahrtbehörde TTCAA abstimmen.

Registrierung als Betreiber

Je nach Drohne oder Einsatz

Ab 750 g ist die Registrierung bei der TTCAA Pflicht, darunter freiwillig; für die Einfuhr verlangt die Telekombehörde TATT zusätzlich eine Registrierung ab 250 g.

Deine EU-Registrierung gilt hier nicht automatisch.

Kompetenznachweis
Dein EU-Kompetenznachweis wird hier nicht automatisch anerkannt. Ob du einen eigenen Nachweis brauchst, steht nicht in den Länderregeln – bitte bei der Behörde prüfen.
Versicherung

Je nach Drohne oder Einsatz

Für eine Fluggenehmigung der TTCAA sind ein Versicherungsnachweis und eine Haftungsfreistellung beizulegen.

Remote ID & Kennzeichnung
Keine Angabe – bitte bei der Behörde prüfen.
Maximale Höhe
Keine Angabe – bitte bei der Behörde prüfen.
Besonderheiten

Für Touristen

Schreib vor der Reise an drones@caa.gov.tt und vereinbare das Treffen mit der TTCAA, das für ausländische Piloten vorgeschrieben ist. Drohnen über 250 g musst du zusätzlich bei der Telekommunikationsbehörde TATT registrieren.

Passt meine Drohne?

Wähl oben eine Drohne aus deinem Hangar, um Gewicht und Klasse gegen die Grenzen des Landes zu prüfen.

Gewichtsschwellen des Landes

  • Ab 250 g· Registrierung als Betreiber: PflichtAb 250 g Registrierung bei der Telekombehörde TATT für die Einfuhr
  • Ab 750 g· Registrierung als Betreiber: PflichtAb 750 g zusätzlich Registrierung bei der Luftfahrtbehörde TTCAA

Akkus im Flugzeug

  • Ersatzakkus nur ins Handgepäck – jeden einzeln gegen Kurzschluss geschützt (Polkappen, Originalverpackung oder eigene Tüte).
  • Bis 100 Wh: ohne Genehmigung.
  • Über 100 bis 160 Wh: nur mit Zustimmung der Airline, höchstens 2 Ersatzakkus.
  • Über 160 Wh: nicht im Passagierflugzeug.

Trag die Wh deines Akkus ein – sie stehen auf dem Akku.

Wähl deine Airline, dann siehst du ihre Regeln für Drohne, Akkus und Powerbanks.

Airlines dürfen strenger sein – wähl unten deine Fluggesellschaft, dann siehst du ihre Regeln.

Quelle: IATA Dangerous Goods Regulations / Lithium Battery Guidance

Vor der Abreise erledigen

0 von 8 erledigt

  • Nachweise digital dabeihaben →

Deine Haken werden nur auf diesem Gerät gespeichert – je Land.

Der Reise-Check ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft – Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Maßgeblich ist die Luftfahrtbehörde des Ziellands. Bitte prüfe vor der Reise zusätzlich die offizielle Quelle.