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Drohnenregeln: Trinidad und Tobago

Zuletzt geprüft: 5. Oktober 2026

Erlaubt mit Auflagen

Fliegen ist erlaubt, aber mit Auflagen, die du vor der Reise kennen musst.

Ausländische Piloten müssen sich vor jedem Flug, auch zum Vergnügen, mit der Luftfahrtbehörde TTCAA abstimmen.

Reise-Check für Trinidad und TobagoCheckliste für deine Reise: Registrierung, Versicherung, Drohne und Akkus im Flugzeug.
Maximale Flughöhe
Unbekannt
Registrierung
Bedingt erforderlich

Ab 750 g ist die Registrierung bei der TTCAA Pflicht, darunter freiwillig; für die Einfuhr verlangt die Telekombehörde TATT zusätzlich eine Registrierung ab 250 g.

Versicherung
Bedingt erforderlich

Für eine Fluggenehmigung der TTCAA sind ein Versicherungsnachweis und eine Haftungsfreistellung beizulegen.

Je nach Gewicht der Drohne

  • Ab 250 g· Registrierung: ErforderlichAb 250 g Registrierung bei der Telekombehörde TATT für die Einfuhr
  • Ab 750 g· Registrierung: ErforderlichAb 750 g zusätzlich Registrierung bei der Luftfahrtbehörde TTCAA

Für Touristen

Schreib vor der Reise an drones@caa.gov.tt und vereinbare das Treffen mit der TTCAA, das für ausländische Piloten vorgeschrieben ist. Drohnen über 250 g musst du zusätzlich bei der Telekommunikationsbehörde TATT registrieren.

Weitere Regeln

  • In Trinidad und Tobago musst du deine Drohne ab 750 Gramm bei der Luftfahrtbehörde TTCAA registrieren, darunter ist es freiwillig. Als ausländischer Pilot musst du dich vor jedem Flug – auch zum Vergnügen – mit der TTCAA treffen; nimm dazu schon vor der Reise per E-Mail Kontakt auf.
  • Für eine Fluggenehmigung verlangt die TTCAA einen Versicherungsnachweis und eine Haftungsfreistellung (Letter of Indemnity). Drohnen über 250 Gramm müssen außerdem bei der Telekommunikationsbehörde TATT registriert werden (Formular N-1, einmalig 120 TT-Dollar); über 750 Gramm verlangt die TATT unter anderem ein Führungszeugnis oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Polizei für Einfuhr und Betrieb. Dass der Zoll Drohnen ohne TATT-Registrierung festhält, ist amtlich nicht bestätigt.
  • Für die leichteste Kategorie unter 750 Gramm liegt die maximale Flughöhe bei nur 30 Metern über Grund, für schwerere Drohnen bei 120 Metern.
  • Wer mit einer Drohne die Zivilluftfahrt gefährdet, riskiert laut TTCAA eine Geldstrafe von 350.000 TT-Dollar und fünf Jahre Haft.

Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.