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Reise-Check

Du nimmst deine Drohne mit in den Urlaub? Wähl dein Zielland – Hoverpoint stellt dir aus den Länderregeln zusammen, was du vor der Reise wissen und erledigen musst.

Südafrika

Außerhalb des EASA-Raums

Zuletzt geprüft: 1. Oktober 2026

Darf ich dort fliegen?

Grundregel

Erlaubt

Registrierung als Betreiber

Für private Freizeitflüge keine Registrierung und kein Pilotenschein; Pflicht für gewerbliche Betreiber.

Deine EU-Registrierung gilt hier nicht automatisch.

Kompetenznachweis
Dein EU-Kompetenznachweis wird hier nicht automatisch anerkannt. Ob du einen eigenen Nachweis brauchst, steht nicht in den Länderregeln – bitte bei der Behörde prüfen.
Versicherung

Für private Nutzung nicht vorgeschrieben.

Remote ID & Kennzeichnung
Keine Angabe – bitte bei der Behörde prüfen.
Maximale Höhe
46 m
Besonderheiten

Für Touristen

Privat gelten strenge Grenzen: höchstens 150 ft (rund 46 m), 50 m Abstand zu Menschen und Gebäuden und 10 km zu Flugplätzen. In Nationalparks wie dem Krüger-Nationalpark ist Fliegen ohne Genehmigung der Parkverwaltung verboten.

Passt meine Drohne?

Wähl oben eine Drohne aus deinem Hangar, um Gewicht und Klasse gegen die Grenzen des Landes zu prüfen.

Akkus im Flugzeug

  • Ersatzakkus nur ins Handgepäck – jeden einzeln gegen Kurzschluss geschützt (Polkappen, Originalverpackung oder eigene Tüte).
  • Bis 100 Wh: ohne Genehmigung.
  • Über 100 bis 160 Wh: nur mit Zustimmung der Airline, höchstens 2 Ersatzakkus.
  • Über 160 Wh: nicht im Passagierflugzeug.

Trag die Wh deines Akkus ein – sie stehen auf dem Akku.

Wähl deine Airline, dann siehst du ihre Regeln für Drohne, Akkus und Powerbanks.

Airlines dürfen strenger sein – wähl unten deine Fluggesellschaft, dann siehst du ihre Regeln.

Quelle: IATA Dangerous Goods Regulations / Lithium Battery Guidance

Vor der Abreise erledigen

0 von 6 erledigt

  • Nachweise digital dabeihaben →

Deine Haken werden nur auf diesem Gerät gespeichert – je Land.

Der Reise-Check ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft – Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Maßgeblich ist die Luftfahrtbehörde des Ziellands. Bitte prüfe vor der Reise zusätzlich die offizielle Quelle.