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Reise-Check
Du nimmst deine Drohne mit in den Urlaub? Wähl dein Zielland – Hoverpoint stellt dir aus den Länderregeln zusammen, was du vor der Reise wissen und erledigen musst.
St. Lucia
Außerhalb des EASA-RaumsZuletzt geprüft: 5. Oktober 2026
Darf ich dort fliegen?
Nur mit Genehmigung
Fliegen darfst du hier nur mit einer vorher erteilten Genehmigung der Behörden.
Laut Regierung von St. Lucia brauchst du vor dem Drohnenbetrieb eine Genehmigung der Zivilluftfahrtbehörde; im Umkreis von 2,5 Meilen um beide Flughäfen ist Freizeitfliegen verboten.
Unklar
Ein Registrierungsverfahren ist amtlich nicht beschrieben; stattdessen beantragst du vor dem Flug formell eine Genehmigung bei der Zivilluftfahrtbehörde.
Deine EU-Registrierung gilt hier nicht automatisch.
Unklar
Eine Versicherungspflicht für Freizeitflüge ist amtlich nicht belegt.
Für Touristen
Stell den Antrag rechtzeitig vor der Reise beim für Zivilluftfahrt zuständigen Ministerium (Tel. 468-4519, external@govt.lc). Halte 2,5 Meilen Abstand zu den Flughäfen Hewanorra und George F. L. Charles.
Passt meine Drohne?
Wähl oben eine Drohne aus deinem Hangar, um Gewicht und Klasse gegen die Grenzen des Landes zu prüfen.
Akkus im Flugzeug
- Ersatzakkus nur ins Handgepäck – jeden einzeln gegen Kurzschluss geschützt (Polkappen, Originalverpackung oder eigene Tüte).
- Bis 100 Wh: ohne Genehmigung.
- Über 100 bis 160 Wh: nur mit Zustimmung der Airline, höchstens 2 Ersatzakkus.
- Über 160 Wh: nicht im Passagierflugzeug.
Trag die Wh deines Akkus ein – sie stehen auf dem Akku.
Wähl deine Airline, dann siehst du ihre Regeln für Drohne, Akkus und Powerbanks.
Airlines dürfen strenger sein – wähl unten deine Fluggesellschaft, dann siehst du ihre Regeln.
Quelle: IATA Dangerous Goods Regulations / Lithium Battery Guidance
Vor der Abreise erledigen
0 von 8 erledigt
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Der Reise-Check ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft – Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Maßgeblich ist die Luftfahrtbehörde des Ziellands. Bitte prüfe vor der Reise zusätzlich die offizielle Quelle.