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Drohnenregeln: St. Lucia
Stand: 3. September 2026
Diese Regeltexte liegen derzeit nur auf Deutsch vor.
Maximale Flughöhe
Unbekannt
Registrierung
Nicht erforderlich
Versicherung
Nicht erforderlich
Weitere Regeln
- Für St. Lucia ist über die zuständige Behörde (die regionale ECCAA sowie das Ministerium für Physische Entwicklung) kein einheitliches, öffentlich dokumentiertes Registrierungs- oder Versicherungsverfahren für Drohnen auffindbar – wende dich im Zweifel direkt an die dortige Zivilluftfahrtabteilung, bevor du fliegst.
- Klar dokumentiert sind dagegen dauerhafte Sperrzonen im Umkreis von 2,5 nautischen Meilen um die Flughäfen Hewanorra und George F. L. Charles, sowie zusätzliche Einschränkungen während des Carnival.
- Gewerbliche Nutzung braucht in jedem Fall eine Einzelfall-Genehmigung des Ministeriums.
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.