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Reise-Check
Du nimmst deine Drohne mit in den Urlaub? Wähl dein Zielland – Hoverpoint stellt dir aus den Länderregeln zusammen, was du vor der Reise wissen und erledigen musst.
Simbabwe
Außerhalb des EASA-RaumsZuletzt geprüft: 1. Oktober 2026
Darf ich dort fliegen?
Nur mit Genehmigung
Fliegen darfst du hier nur mit einer vorher erteilten Genehmigung der Behörden.
Einfuhr und Betrieb nur mit vorheriger Freigabe der CAAZ und befristeter Einfuhrgenehmigung der Steuerbehörde ZIMRA.
Pflicht
Jede Drohne braucht ein Genehmigungsschreiben der CAAZ; die deutsche Registrierung gilt nicht.
Deine EU-Registrierung gilt hier nicht automatisch.
Unklar
Gesetzlich ausdrücklich nur für Inhaber eines Betreiberzeugnisses vorgeschrieben; für Freizeitpiloten nicht eindeutig geregelt.
Für Touristen
Beantrage die Vorabfreigabe der CAAZ mindestens 30 Tage vor der Reise und die befristete Einfuhrgenehmigung bei der ZIMRA. Am Zoll musst du die Drohne anmelden und das CAAZ-Freigabeschreiben vorlegen.
Passt meine Drohne?
Wähl oben eine Drohne aus deinem Hangar, um Gewicht und Klasse gegen die Grenzen des Landes zu prüfen.
Gewichtsschwellen des Landes
- Ab 2 kgAb 2 kg zusätzlich ein Registrierungszertifikat der CAAZ statt nur des Genehmigungsschreibens
Akkus im Flugzeug
- Ersatzakkus nur ins Handgepäck – jeden einzeln gegen Kurzschluss geschützt (Polkappen, Originalverpackung oder eigene Tüte).
- Bis 100 Wh: ohne Genehmigung.
- Über 100 bis 160 Wh: nur mit Zustimmung der Airline, höchstens 2 Ersatzakkus.
- Über 160 Wh: nicht im Passagierflugzeug.
Trag die Wh deines Akkus ein – sie stehen auf dem Akku.
Wähl deine Airline, dann siehst du ihre Regeln für Drohne, Akkus und Powerbanks.
Airlines dürfen strenger sein – wähl unten deine Fluggesellschaft, dann siehst du ihre Regeln.
Quelle: IATA Dangerous Goods Regulations / Lithium Battery Guidance
Vor der Abreise erledigen
0 von 8 erledigt
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Der Reise-Check ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft – Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Maßgeblich ist die Luftfahrtbehörde des Ziellands. Bitte prüfe vor der Reise zusätzlich die offizielle Quelle.