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Drohnenregeln: Simbabwe
Stand: 3. September 2026
Diese Regeltexte liegen derzeit nur auf Deutsch vor.
Maximale Flughöhe
120 m
Registrierung
Erforderlich
Versicherung
Nicht erforderlich
Weitere Regeln
- In Simbabwe muss jede Drohne bei der Luftfahrtbehörde CAAZ registriert werden – auch als Hobbyflieger oder Besucher. Zur Versicherungspflicht sind die verfügbaren Quellen nicht eindeutig; im Zweifel eher als empfohlen statt als Pflicht einordnen.
- Die reguläre Flughöhengrenze liegt bei 120 Metern (400 Fuß), die Reichweite bei 500 Metern; mit Sondergenehmigung sind bis zu 1.000 Meter Höhe möglich.
- Um Flughäfen und Flugplätze gilt eine 5-Kilometer-Sperrzone. Zu beliebten Nationalparks wie den Victoriafällen oder Hwange gibt es keine offiziell dokumentierte Detailregelung – nur unbestätigte Reiseforenberichte, vor Ort direkt nachfragen ist hier sinnvoller als sich auf eine bestimmte Regel zu verlassen.
- Besucher müssen sich mindestens 30 Tage vor der Reise bei der CAAZ anmelden und zusätzlich eine befristete Einfuhrgenehmigung der Steuerbehörde beantragen.
- Für Kurzzeit-Touristen ohne diesen Vorlauf ist das kaum praktikabel – wer flexibel reisen will, sollte eher auf eine Drohne verzichten oder frühzeitig planen.
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.