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Reise-Check
Du nimmst deine Drohne mit in den Urlaub? Wähl dein Zielland – Hoverpoint stellt dir aus den Länderregeln zusammen, was du vor der Reise wissen und erledigen musst.
Schweiz
EASA-RaumZuletzt geprüft: 1. Oktober 2026
Darf ich dort fliegen?
Erlaubt
Pflicht
Pflicht ab 250 g oder bei Kamera bzw. Sensor; die Registrierung im Wohnsitzland gilt im ganzen EASA-Raum – mit deutscher e-ID brauchst du keine zweite.
Deine Registrierung aus deinem EASA-Wohnsitzstaat gilt hier – du brauchst keine zweite.
Je nach Drohne oder Einsatz
Ab 250 g ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht; leichtere Drohnen sind ausgenommen.
Für Touristen
Die Schweiz wendet die EU-Drohnenregeln an: Du fliegst mit deiner deutschen e-ID und deinem EU-Kompetenznachweis. Ab 250 g brauchst du eine Haftpflicht, die in der Schweiz gilt; Sperrgebiete zeigt die Drohnenkarte des BAZL.
Passt meine Drohne?
Wähl oben eine Drohne aus deinem Hangar, um Gewicht und Klasse gegen die Grenzen des Landes zu prüfen.
Gewichtsschwellen des Landes
- Ab 250 g· Versicherung: PflichtAb 250 g Haftpflichtversicherung Pflicht.
Akkus im Flugzeug
- Ersatzakkus nur ins Handgepäck – jeden einzeln gegen Kurzschluss geschützt (Polkappen, Originalverpackung oder eigene Tüte).
- Bis 100 Wh: ohne Genehmigung.
- Über 100 bis 160 Wh: nur mit Zustimmung der Airline, höchstens 2 Ersatzakkus.
- Über 160 Wh: nicht im Passagierflugzeug.
Trag die Wh deines Akkus ein – sie stehen auf dem Akku.
Wähl deine Airline, dann siehst du ihre Regeln für Drohne, Akkus und Powerbanks.
Airlines dürfen strenger sein – wähl unten deine Fluggesellschaft, dann siehst du ihre Regeln.
Quelle: IATA Dangerous Goods Regulations / Lithium Battery Guidance
Vor der Abreise erledigen
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Der Reise-Check ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft – Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Maßgeblich ist die Luftfahrtbehörde des Ziellands. Bitte prüfe vor der Reise zusätzlich die offizielle Quelle.