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Drohnenregeln: Schweiz
Stand: 3. September 2026
Diese Regeltexte liegen derzeit nur auf Deutsch vor.
Maximale Flughöhe
120 m
Registrierung
Erforderlich
Versicherung
Erforderlich
Weitere Regeln
- Wer in der Schweiz eine Drohne betreibt, muss sich über die Plattform dLIS als Drohnenbetreiber registrieren – ausgenommen sind nur Fluggeräte unter 250 Gramm ohne Kamera oder andere Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten. Du erhältst eine Betreibernummer, die in allen EASA-Mitgliedstaaten anerkannt wird.
- Ab 250 Gramm Startgewicht ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht; Police und Versicherer werden bei der Registrierung hinterlegt. Leichtere Drohnen ohne Sensorik sind davon ausgenommen.
- Obwohl die Schweiz kein EU-Mitglied ist, wendet sie die EASA-Vorschriften direkt an: In der offenen Kategorie gilt wie in der EU eine maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund.
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.