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Drohnenregeln: Schweiz

Stand: 3. September 2026

Diese Regeltexte liegen derzeit nur auf Deutsch vor.

Maximale Flughöhe
120 m
Registrierung
Erforderlich
Versicherung
Erforderlich

Weitere Regeln

  • Wer in der Schweiz eine Drohne betreibt, muss sich über die Plattform dLIS als Drohnenbetreiber registrieren – ausgenommen sind nur Fluggeräte unter 250 Gramm ohne Kamera oder andere Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten. Du erhältst eine Betreibernummer, die in allen EASA-Mitgliedstaaten anerkannt wird.
  • Ab 250 Gramm Startgewicht ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht; Police und Versicherer werden bei der Registrierung hinterlegt. Leichtere Drohnen ohne Sensorik sind davon ausgenommen.
  • Obwohl die Schweiz kein EU-Mitglied ist, wendet sie die EASA-Vorschriften direkt an: In der offenen Kategorie gilt wie in der EU eine maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund.

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Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.

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