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Reise-Check
Du nimmst deine Drohne mit in den Urlaub? Wähl dein Zielland – Hoverpoint stellt dir aus den Länderregeln zusammen, was du vor der Reise wissen und erledigen musst.
Sambia
Außerhalb des EASA-RaumsZuletzt geprüft: 1. Oktober 2026
Darf ich dort fliegen?
Nur mit Genehmigung
Fliegen darfst du hier nur mit einer vorher erteilten Genehmigung der Behörden.
Laut Luftfahrtbehörde ZCAA muss jede Drohne registriert sein, der Betreiber braucht eine Fernpilotenlizenz, und Flüge müssen vor dem Start genehmigt werden.
Pflicht
Alle Drohnen werden bei der ZCAA mit Eigentumsnachweis und technischen Daten registriert; dazu kommt eine Fernpilotenlizenz mit Theorie und Praxisprüfung.
Deine EU-Registrierung gilt hier nicht automatisch.
Unklar
Mehrere Sekundärquellen nennen eine Versicherung als Pflicht; amtlich nicht bestätigt.
Für Touristen
Plane ohne bestätigte ZCAA-Genehmigung keinen Drohnenflug: Das US-Außenministerium beschreibt die Drohnennutzung als streng reguliert, berichtet werden Gebühren, Kosten für einen begleitenden Inspektor und mögliche Beschlagnahme am Zoll. Fotografiere keine Kasernen, Regierungsgebäude, Flughäfen oder Brücken. Kläre die Lage vor der Reise direkt mit der ZCAA.
Passt meine Drohne?
Wähl oben eine Drohne aus deinem Hangar, um Gewicht und Klasse gegen die Grenzen des Landes zu prüfen.
Akkus im Flugzeug
- Ersatzakkus nur ins Handgepäck – jeden einzeln gegen Kurzschluss geschützt (Polkappen, Originalverpackung oder eigene Tüte).
- Bis 100 Wh: ohne Genehmigung.
- Über 100 bis 160 Wh: nur mit Zustimmung der Airline, höchstens 2 Ersatzakkus.
- Über 160 Wh: nicht im Passagierflugzeug.
Trag die Wh deines Akkus ein – sie stehen auf dem Akku.
Wähl deine Airline, dann siehst du ihre Regeln für Drohne, Akkus und Powerbanks.
Airlines dürfen strenger sein – wähl unten deine Fluggesellschaft, dann siehst du ihre Regeln.
Quelle: IATA Dangerous Goods Regulations / Lithium Battery Guidance
Vor der Abreise erledigen
0 von 8 erledigt
Deine Haken werden nur auf diesem Gerät gespeichert – je Land.
Der Reise-Check ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft – Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Maßgeblich ist die Luftfahrtbehörde des Ziellands. Bitte prüfe vor der Reise zusätzlich die offizielle Quelle.