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Drohnenregeln: Sambia

Stand: 3. September 2026

Diese Regeltexte liegen derzeit nur auf Deutsch vor.

Maximale Flughöhe
120 m
Registrierung
Erforderlich
Versicherung
Erforderlich

Weitere Regeln

  • In Sambia ist eine CAA-Registrierung für rein private Freizeitdrohnen unter 1,5 Kilogramm formal nicht nötig – für ausländische Besucher gilt aber grundsätzlich die strengere Registrierungspflicht, mit spürbaren Gebühren für Inspektion und Genehmigungsschreiben.
  • Für Touristen ist eine Haftpflichtversicherung ebenso Pflicht wie eine gültige Pilotenlizenz.
  • Die maximale Flughöhe liegt bei 120 Metern und darf zusätzlich die Höhe der höchsten Struktur im Umkreis von 300 Metern nicht überschreiten. Um Flughäfen gilt eine 10-Kilometer-Sperrzone, Start und Landung auf öffentlichen Straßen sind verboten.
  • Am aufwendigsten: Touristen müssen sich bei jedem Flug von einem Inspektor der Luftfahrtbehörde begleiten lassen – inklusive Kostenübernahme für dessen Unterkunft, Transport und Tagegeld –, zusätzlich ist eine Freigabe der Luftwaffe nötig.
  • Damit ist Sambia für kurzfristige Touristen praktisch kein gangbarer Weg für die eigene Drohne; wer dort unbedingt Luftaufnahmen machen möchte, sollte eher lokale Anbieter beauftragen.

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Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.

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