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Reise-Check

Du nimmst deine Drohne mit in den Urlaub? Wähl dein Zielland – Hoverpoint stellt dir aus den Länderregeln zusammen, was du vor der Reise wissen und erledigen musst.

Pakistan

Außerhalb des EASA-Raums

Zuletzt geprüft: 5. Oktober 2026

Darf ich dort fliegen?

Grundregel

Nur mit Genehmigung

Fliegen darfst du hier nur mit einer vorher erteilten Genehmigung der Behörden.

Für die Einfuhr kamerafähiger Drohnen verlangt die pakistanische Einfuhrverordnung vorab eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (NOC) des Verteidigungsministeriums. Registrierung bei der PCAA (Entscheidung bis zu 60 Tage) und Fernpilotenlizenz ab 250 g werden nach den Drohnenregeln von 2024 berichtet, sind amtlich aber nicht abschließend bestätigt.

Registrierung als Betreiber

Unklar

Registrierung bei der PCAA nach den Civil Unmanned Aircraft Rules 2024, laut Presseberichten drei Jahre gültig; amtlich nicht abschließend bestätigt. Die deutsche e-ID zählt nicht.

Deine EU-Registrierung gilt hier nicht automatisch.

Kompetenznachweis
Dein EU-Kompetenznachweis wird hier nicht automatisch anerkannt. Ob du einen eigenen Nachweis brauchst, steht nicht in den Länderregeln – bitte bei der Behörde prüfen.
Versicherung

Unklar

Eine Drohnenversicherung ist nach verfügbaren Angaben Pflicht; amtlich nicht abschließend belegt.

Remote ID & Kennzeichnung
Keine Angabe – bitte bei der Behörde prüfen.
Maximale Höhe
Keine Angabe – bitte bei der Behörde prüfen.
Besonderheiten

Für Touristen

Plane mindestens zwei Monate Vorlauf für Registrierung und Lizenz ein; ohne sie riskierst du die Beschlagnahme am Zoll. Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen nach Khyber Pakhtunkhwa, Belutschistan und in die Grenzgebiete zu Indien und rät von Azad Jammu and Kashmir ab. Fotografieren von Kasernen und öffentlichen Einrichtungen kann als Spionage gewertet werden.

Passt meine Drohne?

Wähl oben eine Drohne aus deinem Hangar, um Gewicht und Klasse gegen die Grenzen des Landes zu prüfen.

Gewichtsschwellen des Landes

  • Ab 250 gAb 250 g zusätzlich pakistanische Fernpilotenlizenz und zugelassenes Tracking-System
  • Ab 10 kgAb 10 kg braucht die Einfuhr zusätzlich eine Freigabe des Verteidigungsministeriums

Akkus im Flugzeug

  • Ersatzakkus nur ins Handgepäck – jeden einzeln gegen Kurzschluss geschützt (Polkappen, Originalverpackung oder eigene Tüte).
  • Bis 100 Wh: ohne Genehmigung.
  • Über 100 bis 160 Wh: nur mit Zustimmung der Airline, höchstens 2 Ersatzakkus.
  • Über 160 Wh: nicht im Passagierflugzeug.

Trag die Wh deines Akkus ein – sie stehen auf dem Akku.

Wähl deine Airline, dann siehst du ihre Regeln für Drohne, Akkus und Powerbanks.

Airlines dürfen strenger sein – wähl unten deine Fluggesellschaft, dann siehst du ihre Regeln.

Quelle: IATA Dangerous Goods Regulations / Lithium Battery Guidance

Vor der Abreise erledigen

0 von 8 erledigt

  • Nachweise digital dabeihaben →

Deine Haken werden nur auf diesem Gerät gespeichert – je Land.

Der Reise-Check ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft – Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Maßgeblich ist die Luftfahrtbehörde des Ziellands. Bitte prüfe vor der Reise zusätzlich die offizielle Quelle.