← Alle Länder

Planen

Drohnenregeln: Pakistan

Zuletzt geprüft: 5. Oktober 2026

Nur mit Genehmigung

Fliegen darfst du hier nur mit einer vorher erteilten Genehmigung der Behörden.

Für die Einfuhr kamerafähiger Drohnen verlangt die pakistanische Einfuhrverordnung vorab eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (NOC) des Verteidigungsministeriums. Registrierung bei der PCAA (Entscheidung bis zu 60 Tage) und Fernpilotenlizenz ab 250 g werden nach den Drohnenregeln von 2024 berichtet, sind amtlich aber nicht abschließend bestätigt.

Reise-Check für PakistanCheckliste für deine Reise: Registrierung, Versicherung, Drohne und Akkus im Flugzeug.
Maximale Flughöhe
Unbekannt
Registrierung
Nicht eindeutig belegt

Registrierung bei der PCAA nach den Civil Unmanned Aircraft Rules 2024, laut Presseberichten drei Jahre gültig; amtlich nicht abschließend bestätigt. Die deutsche e-ID zählt nicht.

Versicherung
Nicht eindeutig belegt

Eine Drohnenversicherung ist nach verfügbaren Angaben Pflicht; amtlich nicht abschließend belegt.

Je nach Gewicht der Drohne

  • Ab 250 gAb 250 g zusätzlich pakistanische Fernpilotenlizenz und zugelassenes Tracking-System
  • Ab 10 kgAb 10 kg braucht die Einfuhr zusätzlich eine Freigabe des Verteidigungsministeriums

Für Touristen

Plane mindestens zwei Monate Vorlauf für Registrierung und Lizenz ein; ohne sie riskierst du die Beschlagnahme am Zoll. Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen nach Khyber Pakhtunkhwa, Belutschistan und in die Grenzgebiete zu Indien und rät von Azad Jammu and Kashmir ab. Fotografieren von Kasernen und öffentlichen Einrichtungen kann als Spionage gewertet werden.

Weitere Regeln

  • Nach den in Presseberichten wiedergegebenen Civil Unmanned Aircraft Rules 2024 der Pakistan Civil Aviation Authority (PCAA) gilt im Standardbetrieb eine maximale Flughöhe von 200 Fuß (rund 60 Meter), dazu Flug nur bei Tageslicht und in Sichtweite; alles darüber hinaus braucht eine Sondergenehmigung des Generaldirektors. Ob diese Fassung so in Kraft ist, ist amtlich nicht bestätigt.
  • Drohnen werden nach Startgewicht in vier Klassen eingeteilt: bis 250 Gramm, über 250 Gramm bis 10 Kilogramm, 10 bis 25 Kilogramm und 25 bis 100 Kilogramm. Schon ab 250 Gramm ist eine Fernpilotenlizenz der PCAA nötig, und für die Einfuhr der Klassen ab 10 Kilogramm zusätzlich eine Freigabe des Verteidigungsministeriums.
  • Eine Registrierung im pakistanischen Luftfahrzeugregister ist für In- und Ausländer gleichermaßen vorgeschrieben; für Touristen ist der Prozess eine erhebliche praktische Hürde, da mehrere Quellen eine Bearbeitungsdauer von bis zu 60 Tagen sowie eine Sicherheitsüberprüfung durch Innen- beziehungsweise Verteidigungsministerium nennen, was eine spontane Mitnahme der Drohne im Urlaubsgepäck praktisch ausschließt.
  • Laut Einfuhrverordnung (Import Policy Order 2022) dürfen Fluggeräte mit HD-Kamera und schneller WLAN-Übertragung nur mit vorheriger Unbedenklichkeitsbescheinigung (NOC) des Verteidigungsministeriums eingeführt werden. Ohne sie riskierst du, dass der Zoll die Drohne einbehält.
  • Für Drohnenpiloten ab 18 Jahren gilt eine Versicherungspflicht.
  • Sperrzonen bestehen unter anderem über Städten, im Umkreis von 6 bis 12 Kilometern um Flugplätze, über Hoheitsgewässern, nahe der Landesgrenzen sowie um militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen; Verstöße gegen die Registrierungspflicht können mit Geldstrafen bis 100.000 pakistanische Rupien zuzüglich 10.000 Rupien pro Tag fortgesetzten Verstoßes geahndet werden.

Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.