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Reise-Check

Du nimmst deine Drohne mit in den Urlaub? Wähl dein Zielland – Hoverpoint stellt dir aus den Länderregeln zusammen, was du vor der Reise wissen und erledigen musst.

Lettland

EASA-Raum

Zuletzt geprüft: 5. Oktober 2026

Darf ich dort fliegen?

Grundregel

Erlaubt

Registrierung als Betreiber

Pflicht

Pflicht ab 250 g oder bei Kamera; deine deutsche e-ID gilt in Lettland.

Deine Registrierung aus deinem EASA-Wohnsitzstaat gilt hier – du brauchst keine zweite.

Kompetenznachweis
Dein EU-Kompetenznachweis (z. B. A1/A3 oder A2) wird hier anerkannt.
Versicherung

Je nach Drohne oder Einsatz

In A1 und A2 brauchst du eine Haftpflicht mit mindestens 50.000 Euro je Schadensfall; ausgenommen sind nur Drohnen unter 250 g, die zugleich langsamer als 19 m/s fliegen. In A3 ist sie unter 20 kg nicht vorgeschrieben.

Remote ID & Kennzeichnung
EU-Regel: Deine Betreiber-ID gehört sichtbar an jede Drohne; Drohnen mit C1-, C2- oder C3-Kennzeichnung senden sie per Remote ID.
Maximale Höhe
120 m
Besonderheiten

Für Touristen

Fliegst du in A1 oder A2, brauchst du eine Haftpflicht, die Flüge in Lettland abdeckt und mindestens 50.000 Euro je Schadensfall erreicht – lass dir das vom Versicherer bestätigen. Flüge in UAS-Geozonen meldest du vorab im System UASIS der Luftfahrtbehörde an; als Betreiber aus dem EWR oder der Schweiz geht das auch mit einem manuell angelegten Konto ohne lettische e-ID. Im Osten des Landes kommt es wegen fremder Drohnen immer wieder zu Warnungen und kurzfristigen Luftraumsperren; prüfe vor jedem Flug die Zonenkarte auf airspace.lv.

Passt meine Drohne?

Wähl oben eine Drohne aus deinem Hangar, um Gewicht und Klasse gegen die Grenzen des Landes zu prüfen.

Gewichtsschwellen des Landes

  • Ab 250 g· Versicherung: Je nach Drohne oder EinsatzAb 250 g (oder ab 19 m/s Höchstgeschwindigkeit) Haftpflicht Pflicht in A1 und A2, mindestens 50.000 Euro je Schadensfall; in A3 unter 20 kg keine Pflicht.
  • Ab 20 kg· Versicherung: PflichtAb 20 kg Haftpflicht Pflicht mit den Mindestsummen der EU-Verordnung 785/2004.

Akkus im Flugzeug

  • Ersatzakkus nur ins Handgepäck – jeden einzeln gegen Kurzschluss geschützt (Polkappen, Originalverpackung oder eigene Tüte).
  • Bis 100 Wh: ohne Genehmigung.
  • Über 100 bis 160 Wh: nur mit Zustimmung der Airline, höchstens 2 Ersatzakkus.
  • Über 160 Wh: nicht im Passagierflugzeug.

Trag die Wh deines Akkus ein – sie stehen auf dem Akku.

Wähl deine Airline, dann siehst du ihre Regeln für Drohne, Akkus und Powerbanks.

Airlines dürfen strenger sein – wähl unten deine Fluggesellschaft, dann siehst du ihre Regeln.

Quelle: IATA Dangerous Goods Regulations / Lithium Battery Guidance

Vor der Abreise erledigen

0 von 5 erledigt

  • Nachweise digital dabeihaben →
  • Geozonen ansehen →

Deine Haken werden nur auf diesem Gerät gespeichert – je Land.

Der Reise-Check ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft – Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Maßgeblich ist die Luftfahrtbehörde des Ziellands. Bitte prüfe vor der Reise zusätzlich die offizielle Quelle.