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Drohnenregeln: Lettland
Stand: 3. September 2026
Diese Regeltexte liegen derzeit nur auf Deutsch vor.
Maximale Flughöhe
120 m
Registrierung
Erforderlich
Versicherung
Erforderlich
Weitere Regeln
- In Lettland registrierst du dich als Drohnenbetreiber über den Online-Dienst der Zivilluftfahrtbehörde CAA (e.caa.gov.lv) – Pflicht ab 250 Gramm Startgewicht oder bei jeder Drohne mit Kamera, unabhängig vom Gewicht. Die jährliche Gebühr beträgt 5 Euro.
- Eine Haftpflichtversicherung ist in Lettland deutlich strenger geregelt als die EU-Grundregel: Für die Unterkategorien A2, A3 sowie die spezifische Kategorie ist eine Mindestdeckung von umgerechnet mehreren hunderttausend Euro vorgeschrieben, statt der EU-weiten Pflicht erst ab 20 Kilogramm.
- Das Mindestalter für Drohnenbetreiber liegt bei 16 Jahren.
- In der offenen Kategorie gilt eine maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund oder Wasseroberfläche, wie EU-weit einheitlich geregelt.
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.