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Reise-Check
Du nimmst deine Drohne mit in den Urlaub? Wähl dein Zielland – Hoverpoint stellt dir aus den Länderregeln zusammen, was du vor der Reise wissen und erledigen musst.
Kolumbien
Außerhalb des EASA-RaumsZuletzt geprüft: 6. Oktober 2026
Darf ich dort fliegen?
Erlaubt
Freizeitflüge in der offenen Kategorie brauchen keine Fluggenehmigung, die Drohne muss aber ab 200 g registriert sein. Nach einigen Quellen verlangt der Zoll DIAN Einfuhrformalitäten – kläre das vor der Reise.
Je nach Drohne oder Einsatz
Ab 200 g kostenlose Registrierung über die Plattform UAS der Aerocivil; den Nachweis musst du beim Fliegen dabeihaben.
Deine EU-Registrierung gilt hier nicht automatisch.
Keine Pflicht
In der offenen Kategorie nach RAC 100 nicht vorgeschrieben; Pflicht für Flüge mit Genehmigung in der speziellen Kategorie (z. B. gewerblich) und für Vorführungen.
Für Touristen
Prüfe vor jedem Flug die Drohnen-Flugverbotszonen (ZNVD) auf der Website der Aerocivil. Um Flughäfen gilt 9 km Abstand (zwischen 6 und 9 km höchstens 61 m Höhe), um Hubschrauberlandeplätze 3 km, um Militär- und Polizeibasen, Gefängnisse und kritische Infrastruktur 2 km.
Passt meine Drohne?
Wähl oben eine Drohne aus deinem Hangar, um Gewicht und Klasse gegen die Grenzen des Landes zu prüfen.
Gewichtsschwellen des Landes
- Ab 200 g· Registrierung als Betreiber: PflichtAb 200 g Registrierung bei der Aerocivil.
Akkus im Flugzeug
- Ersatzakkus nur ins Handgepäck – jeden einzeln gegen Kurzschluss geschützt (Polkappen, Originalverpackung oder eigene Tüte).
- Bis 100 Wh: ohne Genehmigung.
- Über 100 bis 160 Wh: nur mit Zustimmung der Airline, höchstens 2 Ersatzakkus.
- Über 160 Wh: nicht im Passagierflugzeug.
Trag die Wh deines Akkus ein – sie stehen auf dem Akku.
Wähl deine Airline, dann siehst du ihre Regeln für Drohne, Akkus und Powerbanks.
Airlines dürfen strenger sein – wähl unten deine Fluggesellschaft, dann siehst du ihre Regeln.
Quelle: IATA Dangerous Goods Regulations / Lithium Battery Guidance
Vor der Abreise erledigen
0 von 7 erledigt
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Der Reise-Check ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft – Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Maßgeblich ist die Luftfahrtbehörde des Ziellands. Bitte prüfe vor der Reise zusätzlich die offizielle Quelle.