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Drohnenregeln: Kolumbien
Stand: 3. September 2026
Diese Regeltexte liegen derzeit nur auf Deutsch vor.
Maximale Flughöhe
150 m
Registrierung
Erforderlich
Versicherung
Nicht erforderlich
Weitere Regeln
- Drohnen werden nach Startgewicht in drei Klassen eingeteilt: Klasse A für Freizeitgebrauch bis 10 Kilogramm, Klasse B für kommerzielle beziehungsweise professionelle Nutzung bis 150 Kilogramm und Klasse C für experimentelle Fluggeräte über 150 Kilogramm; zuständige Behörde ist die UAEAC, besser bekannt als Aerocivil.
- Die Registrierung erfolgt online über das Portal der Aerocivil oder per E-Mail mit den erforderlichen Unterlagen; ohne diese Registrierung darf grundsätzlich kein Drohnenflug in Kolumbien stattfinden.
- Die Flughöhe ist auf rund 150 Meter über Grund begrenzt, und ein vollständig autonomer Betrieb ohne durchgehende Kontrolle durch den Piloten ist nach dem Regelwerk RAC 91 nicht erlaubt.
- Größere Sicherheitsabstände gelten unter anderem zu Flughäfen und Hubschrauberlandeplätzen mit etwa 9,2 Kilometern, zu Staatsgrenzen mit rund 3,6 Kilometern, zu Amtsträgern und Staatsgästen mit etwa 5,5 Kilometern sowie zu Gefängnissen und militärischen Einrichtungen.
- Für die kommerzielle Klasse B zwischen 10 und 150 Kilogramm verlangt Aerocivil den Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten; für die kleinere Klasse A ist dieser Nachweis nach den vorliegenden Quellen nicht ausdrücklich gefordert. Besondere Regeln für Amazonas-Schutzgebiete oder für ausländische Touristen sind in den verfügbaren Quellen nicht eindeutig dokumentiert, weshalb sich eine Rückfrage bei Aerocivil vor der Reise empfiehlt.
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.