Planen
Reise-Check
Du nimmst deine Drohne mit in den Urlaub? Wähl dein Zielland – Hoverpoint stellt dir aus den Länderregeln zusammen, was du vor der Reise wissen und erledigen musst.
Kenia
Außerhalb des EASA-RaumsZuletzt geprüft: 5. Oktober 2026
Darf ich dort fliegen?
Nur mit Genehmigung
Fliegen darfst du hier nur mit einer vorher erteilten Genehmigung der Behörden.
Jeder Drohnenbetrieb braucht eine Genehmigung der Luftfahrtbehörde KCAA. Als Besucher kannst du eine befristete Genehmigung für höchstens 30 Tage beantragen, die einmal verlängert werden kann.
Pflicht
Halter müssen jede Drohne bei der KCAA registrieren; Eigentum ist grundsätzlich Kenianern, Residenten, Firmen und Behörden vorbehalten. Ob die befristete Besuchergenehmigung die Registrierung ersetzt, lässt die Vorschrift offen.
Deine EU-Registrierung gilt hier nicht automatisch.
Pflicht
Laut den Drohnenvorschriften (Regulation 40) ist eine Haftpflicht grundsätzlich Pflicht; die Behörde kann je nach Kategorie davon befreien.
Für Touristen
In Nationalparks und Wildreservaten brauchst du zusätzlich die Erlaubnis der Parkbehörde. Für viele Touristen ist eine vor Ort gemietete Drohne der einfachere Weg.
Passt meine Drohne?
Wähl oben eine Drohne aus deinem Hangar, um Gewicht und Klasse gegen die Grenzen des Landes zu prüfen.
Akkus im Flugzeug
- Ersatzakkus nur ins Handgepäck – jeden einzeln gegen Kurzschluss geschützt (Polkappen, Originalverpackung oder eigene Tüte).
- Bis 100 Wh: ohne Genehmigung.
- Über 100 bis 160 Wh: nur mit Zustimmung der Airline, höchstens 2 Ersatzakkus.
- Über 160 Wh: nicht im Passagierflugzeug.
Trag die Wh deines Akkus ein – sie stehen auf dem Akku.
Wähl deine Airline, dann siehst du ihre Regeln für Drohne, Akkus und Powerbanks.
Airlines dürfen strenger sein – wähl unten deine Fluggesellschaft, dann siehst du ihre Regeln.
Quelle: IATA Dangerous Goods Regulations / Lithium Battery Guidance
Vor der Abreise erledigen
0 von 8 erledigt
Deine Haken werden nur auf diesem Gerät gespeichert – je Land.
Der Reise-Check ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft – Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Maßgeblich ist die Luftfahrtbehörde des Ziellands. Bitte prüfe vor der Reise zusätzlich die offizielle Quelle.