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Drohnenregeln: Kenia
Zuletzt geprüft: 5. Oktober 2026
Nur mit Genehmigung
Fliegen darfst du hier nur mit einer vorher erteilten Genehmigung der Behörden.
Jeder Drohnenbetrieb braucht eine Genehmigung der Luftfahrtbehörde KCAA. Als Besucher kannst du eine befristete Genehmigung für höchstens 30 Tage beantragen, die einmal verlängert werden kann.
Halter müssen jede Drohne bei der KCAA registrieren; Eigentum ist grundsätzlich Kenianern, Residenten, Firmen und Behörden vorbehalten. Ob die befristete Besuchergenehmigung die Registrierung ersetzt, lässt die Vorschrift offen.
Laut den Drohnenvorschriften (Regulation 40) ist eine Haftpflicht grundsätzlich Pflicht; die Behörde kann je nach Kategorie davon befreien.
Für Touristen
In Nationalparks und Wildreservaten brauchst du zusätzlich die Erlaubnis der Parkbehörde. Für viele Touristen ist eine vor Ort gemietete Drohne der einfachere Weg.
Weitere Regeln
- In Kenia muss jede Drohne bei der Luftfahrtbehörde KCAA registriert werden, unabhängig vom Verwendungszweck. Eigentum und Registrierung sind aber grundsätzlich kenianischen Staatsbürgern, Residenten und Firmen vorbehalten – als Tourist beantragst du eine befristete Genehmigung (höchstens 30 Tage, einmal verlängerbar), oder du greifst auf eine der vor Ort angebotenen Mietdrohnen zurück.
- Auch im risikoarmen Bereich (Kategorie A: in Sichtweite, bis 400 Fuß, bis 25 Kilogramm) brauchst du eine vorherige Genehmigung der KCAA; eine bloße Meldung reicht nicht. Eine Haftpflichtversicherung für Drittschäden ist grundsätzlich vorgeschrieben – davon befreien kann nur die KCAA je nach Kategorie.
- Die maximale Flughöhe liegt bei 122 Metern (400 Fuß).
- Sperrzonen gelten in 50 Metern zu Menschen und Fahrzeugen sowie in 7 bis 10 Kilometern um Flughäfen. Für Nationalparks und Wildreservate – ein naheliegendes Fotomotiv – brauchst du zusätzlich zur KCAA-Freigabe auch die Erlaubnis der jeweiligen Parkbehörde.
- Bei Verstößen drohen je nach Kategorie Geldstrafen bis zu einer bzw. zwei Millionen Kenia-Schilling oder Haft bis zu einem bzw. drei Jahren.
- Kurz gesagt: Mit eigener Drohne administrativ aufwendig, aber nicht unmöglich – für viele Touristen ist die Miete einer Drohne vor Ort der unkompliziertere Weg.
Quellen
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.