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Reise-Check

Du nimmst deine Drohne mit in den Urlaub? Wähl dein Zielland – Hoverpoint stellt dir aus den Länderregeln zusammen, was du vor der Reise wissen und erledigen musst.

Kasachstan

Außerhalb des EASA-Raums

Zuletzt geprüft: 5. Oktober 2026

Darf ich dort fliegen?

Grundregel

Erlaubt mit Auflagen

Fliegen ist erlaubt, aber mit Auflagen, die du vor der Reise kennen musst.

Registrierung als Betreiber

Pflicht

Drohnen ab 250 g und alle Drohnen mit Geräten zur Datenerfassung (z. B. Kamera) musst du bei der Luftfahrtbehörde erfassen lassen. Vorher reichst du über eOtinish.kz eine technische Konformitätserklärung ein, danach den Antrag über eLicense.kz mit elektronischer Signatur.

Deine EU-Registrierung gilt hier nicht automatisch.

Kompetenznachweis
Dein EU-Kompetenznachweis wird hier nicht automatisch anerkannt. Ob du einen eigenen Nachweis brauchst, steht nicht in den Länderregeln – bitte bei der Behörde prüfen.
Versicherung

Unklar

Eine Versicherungspflicht für Freizeitflüge ist amtlich nicht belegt.

Remote ID & Kennzeichnung
Keine Angabe – bitte bei der Behörde prüfen.
Maximale Höhe
50 m
Besonderheiten

Für Touristen

Die Einfuhr einer Drohne ist ohne Lizenz möglich, wer aber ohne Genehmigung fliegt, riskiert laut britischem Außenministerium Bußgeld, Festnahme und Beschlagnahme. Für die Erfassung verlangt die Behörde von Ausländern einen notariell beglaubigten Eigentumsnachweis auf Englisch mit amtlicher Übersetzung; ein eigenes Touristenverfahren gibt es nicht. Militäranlagen, Grenzgebiete, Flughäfen, Regierungsgebäude und Sicherheitskräfte darfst du nicht fotografieren, Baikonur betrittst du nur mit Vorabgenehmigung.

Passt meine Drohne?

Wähl oben eine Drohne aus deinem Hangar, um Gewicht und Klasse gegen die Grenzen des Landes zu prüfen.

Gewichtsschwellen des Landes

  • Ab 250 g· Registrierung als Betreiber: PflichtAb 250 g Erfassungspflicht, darunter nur ohne Kamera frei

Akkus im Flugzeug

  • Ersatzakkus nur ins Handgepäck – jeden einzeln gegen Kurzschluss geschützt (Polkappen, Originalverpackung oder eigene Tüte).
  • Bis 100 Wh: ohne Genehmigung.
  • Über 100 bis 160 Wh: nur mit Zustimmung der Airline, höchstens 2 Ersatzakkus.
  • Über 160 Wh: nicht im Passagierflugzeug.

Trag die Wh deines Akkus ein – sie stehen auf dem Akku.

Wähl deine Airline, dann siehst du ihre Regeln für Drohne, Akkus und Powerbanks.

Airlines dürfen strenger sein – wähl unten deine Fluggesellschaft, dann siehst du ihre Regeln.

Quelle: IATA Dangerous Goods Regulations / Lithium Battery Guidance

Vor der Abreise erledigen

0 von 8 erledigt

  • Nachweise digital dabeihaben →

Deine Haken werden nur auf diesem Gerät gespeichert – je Land.

Der Reise-Check ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft – Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Maßgeblich ist die Luftfahrtbehörde des Ziellands. Bitte prüfe vor der Reise zusätzlich die offizielle Quelle.