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Drohnenregeln: Kasachstan
Stand: 3. September 2026
Diese Regeltexte liegen derzeit nur auf Deutsch vor.
Maximale Flughöhe
Unbekannt
Registrierung
Erforderlich
Versicherung
Nicht erforderlich
Weitere Regeln
- In Kasachstan muss jede Drohne bei der Luftfahrtbehörde registriert werden. Die verfügbaren Quellen widersprechen sich bei der genauen Gewichtsschwelle – Angaben reichen von 250 Gramm bis zu einer generellen Pflicht unabhängig vom Gewicht –, weshalb hier keine einzelne Zahl als gesichert gelten sollte.
- Eine Haftpflichtversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber empfohlen.
- Auch bei der maximalen Flughöhe sind die Angaben uneinheitlich (120 Meter in einer Quelle, 50 Meter als Schwelle für eine genehmigungsfreie Nutzung in einer anderen) – eine amtlich eindeutig bestätigte einzelne Zahl war nicht auffindbar.
- Sperrzonen gelten in 5,5 bis 8 Kilometern Umkreis um Flughäfen (je nach Quelle), dazu über Menschenansammlungen, Regierungsgebäuden, Militärbasen und Industrieanlagen; Mindestabstände von 50 Metern beim Start/bei der Landung und 100 Metern im Flug zu Personen und Gebäuden sind einzuhalten.
- Die Registrierung selbst setzt eine kasachische Identifikationsnummer (IIN) samt elektronischer Signatur voraus – für Ausländer ohne Aufenthaltsstatus ist das kurzfristig kaum zu bekommen. In Reiseforen werden dennoch vergleichsweise wenige Probleme mit mitgebrachten Drohnen berichtet, was Kasachstan im Vergleich zu den Nachbarländern als eher zugänglich erscheinen lässt – ein dokumentierter Fall von Gewahrsam wegen eines Überflugs über den Präsidenten zeigt aber, dass sensible Ziele weiterhin ernste Konsequenzen haben können.
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.