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Reise-Check
Du nimmst deine Drohne mit in den Urlaub? Wähl dein Zielland – Hoverpoint stellt dir aus den Länderregeln zusammen, was du vor der Reise wissen und erledigen musst.
Kamerun
Außerhalb des EASA-RaumsZuletzt geprüft: 1. Oktober 2026
Darf ich dort fliegen?
Nur mit Genehmigung
Fliegen darfst du hier nur mit einer vorher erteilten Genehmigung der Behörden.
Drohnenflüge sind nur mit vorheriger Genehmigung der Luftfahrtbehörde CCAA möglich, die Anträge einzeln prüft; ein vollständiges Regelwerk fehlt bis heute.
Unklar
Eine Registrierung wie in der EU gibt es nicht; stattdessen ist eine Einzelgenehmigung der CCAA nötig, die deutsche Registrierung ersetzt sie nicht.
Deine EU-Registrierung gilt hier nicht automatisch.
Unklar
Eine Versicherungspflicht für Freizeitflüge ist amtlich nicht belegt; eine Haftpflicht mit Auslandsdeckung ist trotzdem sinnvoll.
Für Touristen
Stelle den Antrag bei der CCAA lange vor der Reise. Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in die Region Extrême-Nord, die Grenzgebiete und die anglophonen Regionen Nord-West und Süd-West; Flughäfen, Häfen, Brücken und militärische Anlagen darfst du nicht fotografieren.
Passt meine Drohne?
Wähl oben eine Drohne aus deinem Hangar, um Gewicht und Klasse gegen die Grenzen des Landes zu prüfen.
Akkus im Flugzeug
- Ersatzakkus nur ins Handgepäck – jeden einzeln gegen Kurzschluss geschützt (Polkappen, Originalverpackung oder eigene Tüte).
- Bis 100 Wh: ohne Genehmigung.
- Über 100 bis 160 Wh: nur mit Zustimmung der Airline, höchstens 2 Ersatzakkus.
- Über 160 Wh: nicht im Passagierflugzeug.
Trag die Wh deines Akkus ein – sie stehen auf dem Akku.
Wähl deine Airline, dann siehst du ihre Regeln für Drohne, Akkus und Powerbanks.
Airlines dürfen strenger sein – wähl unten deine Fluggesellschaft, dann siehst du ihre Regeln.
Quelle: IATA Dangerous Goods Regulations / Lithium Battery Guidance
Vor der Abreise erledigen
0 von 8 erledigt
Deine Haken werden nur auf diesem Gerät gespeichert – je Land.
Der Reise-Check ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft – Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Maßgeblich ist die Luftfahrtbehörde des Ziellands. Bitte prüfe vor der Reise zusätzlich die offizielle Quelle.