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Drohnenregeln: Kamerun

Stand: 3. September 2026

Diese Regeltexte liegen derzeit nur auf Deutsch vor.

Maximale Flughöhe
120 m
Registrierung
Erforderlich
Versicherung

Weitere Regeln

  • Kamerun hat noch kein vollständig kodifiziertes Drohnenregelwerk – bislang existiert nur ein Rundschreiben der Luftfahrtbehörde CCAA zur Kennzeichnung von Drohnen, ein umfassenderes Regelwerk war zuletzt weiterhin "in Entwicklung". Die Quellenlage zur Registrierungspflicht ist entsprechend uneinheitlich, in der Praxis ist aber von einer Genehmigungspflicht auszugehen.
  • Eine Versicherung ist für private Nutzung nicht verpflichtend, wird aber empfohlen; für kommerzielle Flüge ist sie üblich.
  • Eine häufig genannte, aber nicht amtlich bestätigte Flughöhengrenze liegt bei 120 Metern.
  • Entscheidend für Reisende: Jeder Flug – auch touristisch – soll mindestens 30 Tage im Voraus bei der CCAA beantragt und zusätzlich mit dem Verteidigungsministerium abgestimmt werden. Auch die Einfuhr selbst gilt als genehmigungspflichtig. Sperrzonen gelten in 5,5 Kilometern um Flughäfen und in 15 Metern zu Personen und Gebäuden.
  • Für Kurzzeit-Touristen ist das damit praktisch kaum umsetzbar – wer trotzdem legal fliegen möchte, muss den Antrag lange vor der Reise stellen.

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Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.

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