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Reise-Check
Du nimmst deine Drohne mit in den Urlaub? Wähl dein Zielland – Hoverpoint stellt dir aus den Länderregeln zusammen, was du vor der Reise wissen und erledigen musst.
Italien
EASA-RaumZuletzt geprüft: 5. Oktober 2026
Darf ich dort fliegen?
Erlaubt
Pflicht
Pflicht ab 250 g oder bei Kamera; in Italien wohnende Betreiber registrieren sich auf D-Flight und bringen den QR-Code an. Mit deutscher e-ID bist du im EASA-Raum registriert.
Deine Registrierung aus deinem EASA-Wohnsitzstaat gilt hier – du brauchst keine zweite.
Pflicht
Die ENAC verlangt eine Haftpflichtversicherung, die zur Art der Flüge passt – auch für Freizeitflüge und für Drohnen unter 250 g mit Kamera; nur Spielzeug ist ausgenommen.
Für Touristen
Du fliegst mit deiner deutschen e-ID und deinem EU-Kompetenznachweis, eine zweite Betreiberregistrierung in Italien brauchst du nicht. Du brauchst aber eine Haftpflicht, die Italien abdeckt, und prüfst vor jedem Flug die Zonen im Portal D-Flight.
Passt meine Drohne?
Wähl oben eine Drohne aus deinem Hangar, um Gewicht und Klasse gegen die Grenzen des Landes zu prüfen.
Akkus im Flugzeug
- Ersatzakkus nur ins Handgepäck – jeden einzeln gegen Kurzschluss geschützt (Polkappen, Originalverpackung oder eigene Tüte).
- Bis 100 Wh: ohne Genehmigung.
- Über 100 bis 160 Wh: nur mit Zustimmung der Airline, höchstens 2 Ersatzakkus.
- Über 160 Wh: nicht im Passagierflugzeug.
Trag die Wh deines Akkus ein – sie stehen auf dem Akku.
Wähl deine Airline, dann siehst du ihre Regeln für Drohne, Akkus und Powerbanks.
Airlines dürfen strenger sein – wähl unten deine Fluggesellschaft, dann siehst du ihre Regeln.
Quelle: IATA Dangerous Goods Regulations / Lithium Battery Guidance
Vor der Abreise erledigen
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Der Reise-Check ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft – Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Maßgeblich ist die Luftfahrtbehörde des Ziellands. Bitte prüfe vor der Reise zusätzlich die offizielle Quelle.