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Drohnenregeln: Italien

Stand: 3. September 2026

Diese Regeltexte liegen derzeit nur auf Deutsch vor.

Maximale Flughöhe
120 m
Registrierung
Erforderlich
Versicherung
Erforderlich

Weitere Regeln

  • In Italien registrierst du dich als Drohnenbetreiber über das Portal D-Flight bei der Luftfahrtbehörde ENAC – Pflicht ab 250 Gramm Startgewicht oder bei jeder Drohne mit Kamera bzw. anderem Aufnahmesensor. Die zugeteilte Kennung wird als QR-Code an der Drohne angebracht.
  • Eine Haftpflichtversicherung ist in Italien für jede Drohne in der offenen Kategorie vorgeschrieben, unabhängig vom Gewicht.
  • Zusätzlich zu den EU-weiten Vorgaben gilt in Italien das nationale Regelwerk UAS-IT der ENAC, das eigene Ergänzungen etwa zu Kontrollen und Sanktionen enthält.
  • In der offenen Kategorie liegt die maximale Flughöhe bei 120 Metern über Grund, wie EU-weit einheitlich geregelt.

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Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.