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Drohnenregeln: Italien
Stand: 3. September 2026
Diese Regeltexte liegen derzeit nur auf Deutsch vor.
Maximale Flughöhe
120 m
Registrierung
Erforderlich
Versicherung
Erforderlich
Weitere Regeln
- In Italien registrierst du dich als Drohnenbetreiber über das Portal D-Flight bei der Luftfahrtbehörde ENAC – Pflicht ab 250 Gramm Startgewicht oder bei jeder Drohne mit Kamera bzw. anderem Aufnahmesensor. Die zugeteilte Kennung wird als QR-Code an der Drohne angebracht.
- Eine Haftpflichtversicherung ist in Italien für jede Drohne in der offenen Kategorie vorgeschrieben, unabhängig vom Gewicht.
- Zusätzlich zu den EU-weiten Vorgaben gilt in Italien das nationale Regelwerk UAS-IT der ENAC, das eigene Ergänzungen etwa zu Kontrollen und Sanktionen enthält.
- In der offenen Kategorie liegt die maximale Flughöhe bei 120 Metern über Grund, wie EU-weit einheitlich geregelt.
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.