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Reise-Check
Du nimmst deine Drohne mit in den Urlaub? Wähl dein Zielland – Hoverpoint stellt dir aus den Länderregeln zusammen, was du vor der Reise wissen und erledigen musst.
Indien
Außerhalb des EASA-RaumsZuletzt geprüft: 5. Oktober 2026
Darf ich dort fliegen?
Unklar
Für dieses Land haben wir keine belastbare amtliche Angabe. Kläre vor der Reise mit der Luftfahrtbehörde, ob und wie du fliegen darfst.
Die Einfuhr fertiger Drohnen ist seit 09.02.2022 verboten (DGFT); Ausnahmen gibt es nur für Behörden, Forschung und Verteidigung. Für Nano-Drohnen bis 250 g, die unter 15 m fliegen, verlangt die Regel statt einer Einfuhrgenehmigung eine Funkzulassung (ETA). Ein Verfahren für Touristen gibt es nicht.
Unklar
Ab 250 g Kennnummer (UIN) über Digital Sky; für Ausländer nach Quellen praktisch nicht möglich.
Deine EU-Registrierung gilt hier nicht automatisch.
Keine Pflicht
Nach Rule 44 der Drone Rules 2021 brauchst du eine Haftpflichtversicherung – auch privat. Nur Nano-Drohnen bis 250 g sind ausgenommen.
Für Touristen
Melde die Drohne bei der Einreise am roten Zollkanal an und rechne damit, dass sie einbehalten wird. Am sichersten ist es, die Drohne zu Hause zu lassen.
Passt meine Drohne?
Wähl oben eine Drohne aus deinem Hangar, um Gewicht und Klasse gegen die Grenzen des Landes zu prüfen.
Gewichtsschwellen des Landes
- Ab 250 g· Registrierung als Betreiber: Pflicht· Versicherung: PflichtAb 250 g UIN über Digital Sky und Haftpflichtversicherung; Fernpilotenzeugnis ab 2 kg oder bei gewerblicher Nutzung.
Akkus im Flugzeug
- Ersatzakkus nur ins Handgepäck – jeden einzeln gegen Kurzschluss geschützt (Polkappen, Originalverpackung oder eigene Tüte).
- Bis 100 Wh: ohne Genehmigung.
- Über 100 bis 160 Wh: nur mit Zustimmung der Airline, höchstens 2 Ersatzakkus.
- Über 160 Wh: nicht im Passagierflugzeug.
Trag die Wh deines Akkus ein – sie stehen auf dem Akku.
Wähl deine Airline, dann siehst du ihre Regeln für Drohne, Akkus und Powerbanks.
Airlines dürfen strenger sein – wähl unten deine Fluggesellschaft, dann siehst du ihre Regeln.
Quelle: IATA Dangerous Goods Regulations / Lithium Battery Guidance
Vor der Abreise erledigen
0 von 7 erledigt
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Der Reise-Check ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft – Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Maßgeblich ist die Luftfahrtbehörde des Ziellands. Bitte prüfe vor der Reise zusätzlich die offizielle Quelle.