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Reise-Check
Du nimmst deine Drohne mit in den Urlaub? Wähl dein Zielland – Hoverpoint stellt dir aus den Länderregeln zusammen, was du vor der Reise wissen und erledigen musst.
Guyana
Außerhalb des EASA-RaumsZuletzt geprüft: 5. Oktober 2026
Darf ich dort fliegen?
Nur mit Genehmigung
Fliegen darfst du hier nur mit einer vorher erteilten Genehmigung der Behörden.
Drohnen mit Kamera oder Funkübertragung brauchen eine Genehmigung der Luftfahrtbehörde GCAA samt Sicherheitsüberprüfung von mindestens 29 Tagen.
Je nach Drohne oder Einsatz
Statt einer Registrierung beantragst du bei der GCAA eine Fluggenehmigung; ausgenommen sind nur Drohnen bis 7 kg ohne Kamera oder Datenübertragung.
Deine EU-Registrierung gilt hier nicht automatisch.
Je nach Drohne oder Einsatz
Die GCAA verlangt einen Haftpflichtnachweis bei gewerblichen Einsätzen und bei Flügen, mit denen Informationen gewonnen, aufgezeichnet oder übertragen werden – also auch bei privaten Kameraaufnahmen.
Für Touristen
Stell den Antrag mit Brief an den Generaldirektor, Informationsblatt und Passkopie spätestens gut einen Monat vor der Reise per E-Mail bei der GCAA.
Passt meine Drohne?
Wähl oben eine Drohne aus deinem Hangar, um Gewicht und Klasse gegen die Grenzen des Landes zu prüfen.
Gewichtsschwellen des Landes
- Ab 7 kgÜber 7 kg immer genehmigungspflichtig, auch ohne Kamera
Akkus im Flugzeug
- Ersatzakkus nur ins Handgepäck – jeden einzeln gegen Kurzschluss geschützt (Polkappen, Originalverpackung oder eigene Tüte).
- Bis 100 Wh: ohne Genehmigung.
- Über 100 bis 160 Wh: nur mit Zustimmung der Airline, höchstens 2 Ersatzakkus.
- Über 160 Wh: nicht im Passagierflugzeug.
Trag die Wh deines Akkus ein – sie stehen auf dem Akku.
Wähl deine Airline, dann siehst du ihre Regeln für Drohne, Akkus und Powerbanks.
Airlines dürfen strenger sein – wähl unten deine Fluggesellschaft, dann siehst du ihre Regeln.
Quelle: IATA Dangerous Goods Regulations / Lithium Battery Guidance
Vor der Abreise erledigen
0 von 8 erledigt
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Der Reise-Check ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft – Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Maßgeblich ist die Luftfahrtbehörde des Ziellands. Bitte prüfe vor der Reise zusätzlich die offizielle Quelle.