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Drohnenregeln: Guyana

Stand: 3. September 2026

Diese Regeltexte liegen derzeit nur auf Deutsch vor.

Maximale Flughöhe
150 m
Registrierung
Erforderlich
Versicherung

Weitere Regeln

  • In Guyana ist die Guyana Civil Aviation Authority (GCAA) für Zulassung und Kontrolle von Drohnen zuständig; wer ein Fluggerät betreiben möchte, muss grundsätzlich einen formellen Antrag samt Informationsblatt und Identitätsnachweis per E-Mail einreichen.
  • Freizeitdrohnen bis 7 Kilogramm ohne Telemetrieübertragung sind von der Genehmigungspflicht ausgenommen, solange keine kommerzielle Nutzung vorliegt; schwerere Modelle oder Geräte mit Telemetriefunktion benötigen dagegen in jedem Fall eine Zulassung.
  • Die maximale Flughöhe liegt bei 150 Metern über Grund; zusätzlich gilt ein horizontaler Betriebsradius von 500 Metern um die Position des Piloten sowie durchgehender Sichtkontakt zum Fluggerät.
  • Mindestabstände sind unter anderem zu Menschenansammlungen (150 Meter), fremden Fahrzeugen und Gebäuden (100 Meter) sowie einzelnen Personen (50 Meter) einzuhalten; Nachtflüge und Flüge bei schlechter Sicht sind nicht erlaubt.
  • Eine Haftpflichtversicherung ist offiziell nur für kommerzielle Einsätze vorgeschrieben; da die Sicherheitsprüfung laut GCAA mindestens 29 Tage dauern kann, sollten Besucher einen Antrag frühzeitig vor der Reise stellen – belastbare, aktuelle Informationen speziell zu kurzen touristischen Aufenthalten sind insgesamt aber vergleichsweise dünn dokumentiert.

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Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.