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Reise-Check
Du nimmst deine Drohne mit in den Urlaub? Wähl dein Zielland – Hoverpoint stellt dir aus den Länderregeln zusammen, was du vor der Reise wissen und erledigen musst.
Georgien
Außerhalb des EASA-RaumsZuletzt geprüft: 5. Oktober 2026
Darf ich dort fliegen?
Erlaubt mit Auflagen
Fliegen ist erlaubt, aber mit Auflagen, die du vor der Reise kennen musst.
Pflicht
Ab 250 g musst du dich bei der georgischen Luftfahrtbehörde GCAA registrieren und die Registriernummer an der Drohne anbringen; die deutsche e-ID gilt in Georgien nicht.
Deine EU-Registrierung gilt hier nicht automatisch.
Unklar
Eine Versicherungspflicht für Freizeitflüge ist amtlich nicht dokumentiert; eine Haftpflicht für Drohnen ist trotzdem sinnvoll.
Für Touristen
Plane die georgische Registrierung vor dem ersten Flug ein: Nach Berichten ist sie für Ausländer nur persönlich bei der GCAA in Tiflis möglich, mit Reisepass und georgischer Handynummer. Halte dich von Abchasien, Südossetien und der Nähe der Konfliktlinien fern, das Auswärtige Amt rät dringend davon ab.
Passt meine Drohne?
Wähl oben eine Drohne aus deinem Hangar, um Gewicht und Klasse gegen die Grenzen des Landes zu prüfen.
Gewichtsschwellen des Landes
- Ab 250 g· Registrierung als Betreiber: PflichtAb 250 g Registrierung von Betreiber und Drohne bei der GCAA und Online-Kompetenznachweis
Akkus im Flugzeug
- Ersatzakkus nur ins Handgepäck – jeden einzeln gegen Kurzschluss geschützt (Polkappen, Originalverpackung oder eigene Tüte).
- Bis 100 Wh: ohne Genehmigung.
- Über 100 bis 160 Wh: nur mit Zustimmung der Airline, höchstens 2 Ersatzakkus.
- Über 160 Wh: nicht im Passagierflugzeug.
Trag die Wh deines Akkus ein – sie stehen auf dem Akku.
Wähl deine Airline, dann siehst du ihre Regeln für Drohne, Akkus und Powerbanks.
Airlines dürfen strenger sein – wähl unten deine Fluggesellschaft, dann siehst du ihre Regeln.
Quelle: IATA Dangerous Goods Regulations / Lithium Battery Guidance
Vor der Abreise erledigen
0 von 8 erledigt
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Der Reise-Check ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft – Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Maßgeblich ist die Luftfahrtbehörde des Ziellands. Bitte prüfe vor der Reise zusätzlich die offizielle Quelle.