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Drohnenregeln: Georgien
Stand: 3. September 2026
Diese Regeltexte liegen derzeit nur auf Deutsch vor.
Maximale Flughöhe
120 m
Registrierung
Erforderlich
Versicherung
Nicht erforderlich
Weitere Regeln
- In Georgien registrierst du dich als Drohnenbetreiber über das Portal uas.gov.ge bei der Zivilluftfahrtbehörde GCAA – Pflicht ab 250 Gramm Startgewicht, kostenlos.
- Eine gesetzliche Versicherungspflicht ist für Georgien nicht dokumentiert – dennoch ist eine Haftpflichtversicherung empfehlenswert.
- Georgien orientiert sich stark am EU-Modell: Es gibt die gleichen Unterkategorien A1, A2 und A3 sowie einen kostenlosen Online-Kompetenznachweis mit fünf Jahren Gültigkeit.
- In der offenen Kategorie gilt eine maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund.
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.