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Reise-Check
Du nimmst deine Drohne mit in den Urlaub? Wähl dein Zielland – Hoverpoint stellt dir aus den Länderregeln zusammen, was du vor der Reise wissen und erledigen musst.
Frankreich
EASA-RaumZuletzt geprüft: 5. Oktober 2026
Darf ich dort fliegen?
Erlaubt
Pflicht
Pflicht ab 250 g oder bei Kamera bzw. Sensor; die Registrierung im Wohnsitzland gilt im ganzen EASA-Raum – mit deutscher e-ID brauchst du keine zweite.
Deine Registrierung aus deinem EASA-Wohnsitzstaat gilt hier – du brauchst keine zweite.
Unklar
Eine allgemeine Pflicht für Freizeitflüge nennt die DGAC nicht; prüfe, ob deine Haftpflicht Drohnenschäden in Frankreich abdeckt.
Für Touristen
Mit deutscher e-ID und EU-Kompetenznachweis darfst du in Frankreich fliegen. Ab 800 g muss zusätzlich die Drohne selbst auf AlphaTango registriert sein und ein französisches elektronisches Signalisierungsgerät haben. In Ortschaften ist der Flug über öffentlichem Raum in der offenen Kategorie verboten, Nachtflüge nur mit Ausnahmegenehmigung der Präfektur.
Passt meine Drohne?
Wähl oben eine Drohne aus deinem Hangar, um Gewicht und Klasse gegen die Grenzen des Landes zu prüfen.
Gewichtsschwellen des Landes
- Ab 800 g· Registrierung als Betreiber: PflichtAb 800 g muss zusätzlich die Drohne selbst auf AlphaTango registriert sein und ein französisches elektronisches Signalisierungsgerät (signalement électronique) haben – gilt auch für Besucher.
Akkus im Flugzeug
- Ersatzakkus nur ins Handgepäck – jeden einzeln gegen Kurzschluss geschützt (Polkappen, Originalverpackung oder eigene Tüte).
- Bis 100 Wh: ohne Genehmigung.
- Über 100 bis 160 Wh: nur mit Zustimmung der Airline, höchstens 2 Ersatzakkus.
- Über 160 Wh: nicht im Passagierflugzeug.
Trag die Wh deines Akkus ein – sie stehen auf dem Akku.
Wähl deine Airline, dann siehst du ihre Regeln für Drohne, Akkus und Powerbanks.
Airlines dürfen strenger sein – wähl unten deine Fluggesellschaft, dann siehst du ihre Regeln.
Quelle: IATA Dangerous Goods Regulations / Lithium Battery Guidance
Vor der Abreise erledigen
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Der Reise-Check ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft – Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Maßgeblich ist die Luftfahrtbehörde des Ziellands. Bitte prüfe vor der Reise zusätzlich die offizielle Quelle.