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Drohnenregeln: Frankreich
Stand: 3. September 2026
Diese Regeltexte liegen derzeit nur auf Deutsch vor.
Maximale Flughöhe
120 m
Registrierung
Erforderlich
Versicherung
Nicht erforderlich
Weitere Regeln
- In Frankreich muss sich jeder Drohnenbetreiber über das Portal AlphaTango bei der Luftfahrtbehörde DGAC registrieren – Pflicht ab 250 Gramm Startgewicht oder bei jeder Drohne mit einem Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann.
- Eine Haftpflichtversicherung ist in Frankreich für die offene Kategorie nicht gesetzlich vorgeschrieben; die DGAC empfiehlt aber ausdrücklich, vorab zu prüfen, ob die eigene Privathaftpflicht auch Drohnenschäden abdeckt.
- Nachtflüge sind in der offenen Kategorie grundsätzlich untersagt, außer mit einer vorab beantragten Ausnahmegenehmigung der Präfektur (mindestens 30 Tage Vorlauf). Für die Flugplanung liefert Géoportail die offizielle französische Geozonen-Karte.
- In der offenen Kategorie gilt eine maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund, wie in der gesamten EU.
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.