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Reise-Check

Du nimmst deine Drohne mit in den Urlaub? Wähl dein Zielland – Hoverpoint stellt dir aus den Länderregeln zusammen, was du vor der Reise wissen und erledigen musst.

Ecuador

Außerhalb des EASA-Raums

Zuletzt geprüft: 5. Oktober 2026

Darf ich dort fliegen?

Grundregel

Erlaubt

Registrierung als Betreiber

Drohnen über 250 g musst du online bei der DGAC registrieren, auch als Ausländer; die deutsche Registrierung gilt dort nicht.

Deine EU-Registrierung gilt hier nicht automatisch.

Kompetenznachweis
Dein EU-Kompetenznachweis wird hier nicht automatisch anerkannt. Ob du einen eigenen Nachweis brauchst, steht nicht in den Länderregeln – bitte bei der Behörde prüfen.
Versicherung

Für Freizeitflüge in der offenen Kategorie bis 4 kg ist keine Versicherung vorgeschrieben, in der spezifischen Kategorie schon.

Remote ID & Kennzeichnung
Keine Angabe – bitte bei der Behörde prüfen.
Maximale Höhe
122 m
Besonderheiten

Für Touristen

In den Schutzgebieten von Galápagos ist Fliegen zu Freizeit- oder touristischen Zwecken verboten, lass die Drohne für diesen Teil der Reise zu Hause. Auf dem Festland registrierst du Drohnen über 250 g vor dem ersten Flug online bei der DGAC; seit dem 2. Oktober 2026 ist ein neues Luftfahrtgesetz veröffentlicht, prüfe vor der Reise den aktuellen Stand bei der DGAC.

Passt meine Drohne?

Wähl oben eine Drohne aus deinem Hangar, um Gewicht und Klasse gegen die Grenzen des Landes zu prüfen.

Gewichtsschwellen des Landes

  • Ab 251 gErlaubt mit Auflagen· Registrierung als Betreiber: PflichtÜber 250 g Online-Registrierung bei der DGAC mit Kennzeichen und QR-Code am Gerät
  • Ab 4 kgNur mit Genehmigung· Versicherung: PflichtÜber 4 kg nur in der spezifischen Kategorie mit Betreiberzulassung, Pilotenlehrgang und Haftpflicht

Akkus im Flugzeug

  • Ersatzakkus nur ins Handgepäck – jeden einzeln gegen Kurzschluss geschützt (Polkappen, Originalverpackung oder eigene Tüte).
  • Bis 100 Wh: ohne Genehmigung.
  • Über 100 bis 160 Wh: nur mit Zustimmung der Airline, höchstens 2 Ersatzakkus.
  • Über 160 Wh: nicht im Passagierflugzeug.

Trag die Wh deines Akkus ein – sie stehen auf dem Akku.

Wähl deine Airline, dann siehst du ihre Regeln für Drohne, Akkus und Powerbanks.

Airlines dürfen strenger sein – wähl unten deine Fluggesellschaft, dann siehst du ihre Regeln.

Quelle: IATA Dangerous Goods Regulations / Lithium Battery Guidance

Vor der Abreise erledigen

0 von 6 erledigt

  • Nachweise digital dabeihaben →

Deine Haken werden nur auf diesem Gerät gespeichert – je Land.

Der Reise-Check ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft – Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Maßgeblich ist die Luftfahrtbehörde des Ziellands. Bitte prüfe vor der Reise zusätzlich die offizielle Quelle.