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Drohnenregeln: Ecuador
Zuletzt geprüft: 5. Oktober 2026
Drohnen über 250 g musst du online bei der DGAC registrieren, auch als Ausländer; die deutsche Registrierung gilt dort nicht.
Für Freizeitflüge in der offenen Kategorie bis 4 kg ist keine Versicherung vorgeschrieben, in der spezifischen Kategorie schon.
Je nach Gewicht der Drohne
- Ab 251 gErlaubt mit Auflagen· Registrierung: ErforderlichÜber 250 g Online-Registrierung bei der DGAC mit Kennzeichen und QR-Code am Gerät
- Ab 4 kgNur mit Genehmigung· Versicherung: ErforderlichÜber 4 kg nur in der spezifischen Kategorie mit Betreiberzulassung, Pilotenlehrgang und Haftpflicht
Für Touristen
In den Schutzgebieten von Galápagos ist Fliegen zu Freizeit- oder touristischen Zwecken verboten, lass die Drohne für diesen Teil der Reise zu Hause. Auf dem Festland registrierst du Drohnen über 250 g vor dem ersten Flug online bei der DGAC; seit dem 2. Oktober 2026 ist ein neues Luftfahrtgesetz veröffentlicht, prüfe vor der Reise den aktuellen Stand bei der DGAC.
Weitere Regeln
- Seit dem 5. Mai 2025 müssen in Ecuador Drohnen über 250 Gramm online bei der Luftfahrtbehörde DGAC registriert werden – auch von Ausländern; nach der Anmeldung erhält das Gerät eine Kennnummer mit QR-Code, die als Aufkleber oder Plakette sichtbar angebracht werden muss. Am 2. Oktober 2026 wurde ein neues Luftfahrtgesetz (Ley Orgánica de Aviación Civil) im Registro Oficial veröffentlicht; welche Folgen es für Drohnen hat, etwa bei Registrierung oder Versicherung, ist noch nicht geklärt.
- Das Reglement RDAC 101 unterscheidet zwei Kategorien: Die offene Kategorie für Freizeitflüge bis 4 Kilogramm Startgewicht (Mindestalter 14 Jahre) kommt ohne Betriebserlaubnis, Pilotenschein oder Versicherungsnachweis aus; für die spezifische Kategorie (kommerzielle bzw. professionelle Nutzung) sind dagegen ein Fernpilotenlehrgang, eine Betreiberzulassung (UOC) und eine Haftpflichtversicherung Pflicht.
- Wichtiger Sonderfall für Reisende: In den Schutzgebieten von Galápagos ist Drohnenfliegen zu Freizeit-, privaten oder touristischen Zwecken nach einer Resolution der Parkverwaltung von 2026 verboten. Erlaubt sind Flüge dort nur mit Genehmigung für bestimmte Zwecke, etwa Wissenschaft, Such- und Rettungseinsätze, Umweltschutz sowie kommerzielle, journalistische oder bildungsbezogene Foto- und Filmaufnahmen – jeweils mit Haftpflichtversicherung.
- Verboten sind außerdem Flüge über Gefängnissen, Regierungsgebäuden und anderen sicherheitsrelevanten Einrichtungen sowie Aufnahmen, die die Privatsphäre Dritter verletzen.
- Die maximale Flughöhe liegt bei 122 Metern (400 Fuß) über Grund; das gilt auch für genehmigte Flüge im Galápagos-Nationalpark.
Quellen
- DGAC Ecuador – RDAC 101 (Aeronaves no tripuladas)amtlich
- DGAC Ecuador – Brochure Aeronaves Pilotadas a Distancia (UAS)amtlich
- Auswärtiges Amt – Ecuador: Reise- und Sicherheitshinweiseamtlich
- Registro Oficial – Sexto Suplemento Nr. 382 (Ley Orgánica de Aviación Civil, 02.10.2026)amtlich
- Parque Nacional Galápagos – Resolución MAE-PNG/DIR-2026-0006-RM (Drohnen in Schutzgebieten)amtlich
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.