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Reise-Check

Du nimmst deine Drohne mit in den Urlaub? Wähl dein Zielland – Hoverpoint stellt dir aus den Länderregeln zusammen, was du vor der Reise wissen und erledigen musst.

China

Außerhalb des EASA-Raums

Zuletzt geprüft: 5. Oktober 2026

Darf ich dort fliegen?

Grundregel

Erlaubt mit Auflagen

Fliegen ist erlaubt, aber mit Auflagen, die du vor der Reise kennen musst.

Erlaubt, aber jede Drohne muss mit Klarnamen bei der CAAC registriert sein, und in vielen Städten – ganz Peking eingeschlossen – braucht jeder Flug eine vorherige Genehmigung.

Registrierung als Betreiber

Pflicht

Klarnamen-Registrierung für alle zivilen Drohnen außer reinen Innenraum-Drohnen über die UOM-Plattform der CAAC. Das seit 1. Juli 2026 geltende Verfahren verlangt u. a. Ausweis- und Mobilnummer; ob Reisepass und ausländische Mobilnummer akzeptiert werden, regelt es nicht ausdrücklich.

Deine EU-Registrierung gilt hier nicht automatisch.

Kompetenznachweis
Dein EU-Kompetenznachweis wird hier nicht automatisch anerkannt. Ob du einen eigenen Nachweis brauchst, steht nicht in den Länderregeln – bitte bei der Behörde prüfen.
Versicherung

Für private Flüge mit Mikro- und Leichtdrohnen nicht vorgeschrieben. Pflicht bei gewerblicher Nutzung und bei privaten Flügen ab der Klasse „klein“, also über 4 kg Leergewicht bzw. 7 kg Startgewicht.

Remote ID & Kennzeichnung
Keine Angabe – bitte bei der Behörde prüfen.
Maximale Höhe
120 m
Besonderheiten

Für Touristen

Mikrodrohnen unter 250 g dürfen außerhalb kontrollierter Lufträume höchstens 50 m hoch fliegen, Leichtdrohnen bis 120 m – in Peking gilt das nicht, dort ist das gesamte Stadtgebiet kontrollierter Luftraum. Ausländer dürfen keine Vermessungs- oder Kartierungsflüge durchführen; prüfe vor jedem Flug die lokalen Sperrgebiete, sie ändern sich häufig.

Passt meine Drohne?

Wähl oben eine Drohne aus deinem Hangar, um Gewicht und Klasse gegen die Grenzen des Landes zu prüfen.

Gewichtsschwellen des Landes

  • Ab 250 gAb 250 g (Leichtdrohne) bis 120 m im freigegebenen Luftraum; darunter höchstens 50 m.
  • Ab 7 kg· Versicherung: PflichtÜber 7 kg Startgewicht (bzw. über 4 kg Leergewicht) Klasse „klein“: Haftpflicht auch für private Flüge Pflicht.

Akkus im Flugzeug

  • Ersatzakkus nur ins Handgepäck – jeden einzeln gegen Kurzschluss geschützt (Polkappen, Originalverpackung oder eigene Tüte).
  • Bis 100 Wh: ohne Genehmigung.
  • Über 100 bis 160 Wh: nur mit Zustimmung der Airline, höchstens 2 Ersatzakkus.
  • Über 160 Wh: nicht im Passagierflugzeug.

Trag die Wh deines Akkus ein – sie stehen auf dem Akku.

Wähl deine Airline, dann siehst du ihre Regeln für Drohne, Akkus und Powerbanks.

Airlines dürfen strenger sein – wähl unten deine Fluggesellschaft, dann siehst du ihre Regeln.

Quelle: IATA Dangerous Goods Regulations / Lithium Battery Guidance

Vor der Abreise erledigen

0 von 8 erledigt

  • Nachweise digital dabeihaben →

Deine Haken werden nur auf diesem Gerät gespeichert – je Land.

Der Reise-Check ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft – Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Maßgeblich ist die Luftfahrtbehörde des Ziellands. Bitte prüfe vor der Reise zusätzlich die offizielle Quelle.