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Reise-Check
Du nimmst deine Drohne mit in den Urlaub? Wähl dein Zielland – Hoverpoint stellt dir aus den Länderregeln zusammen, was du vor der Reise wissen und erledigen musst.
China
Außerhalb des EASA-RaumsZuletzt geprüft: 5. Oktober 2026
Darf ich dort fliegen?
Erlaubt mit Auflagen
Fliegen ist erlaubt, aber mit Auflagen, die du vor der Reise kennen musst.
Erlaubt, aber jede Drohne muss mit Klarnamen bei der CAAC registriert sein, und in vielen Städten – ganz Peking eingeschlossen – braucht jeder Flug eine vorherige Genehmigung.
Pflicht
Klarnamen-Registrierung für alle zivilen Drohnen außer reinen Innenraum-Drohnen über die UOM-Plattform der CAAC. Das seit 1. Juli 2026 geltende Verfahren verlangt u. a. Ausweis- und Mobilnummer; ob Reisepass und ausländische Mobilnummer akzeptiert werden, regelt es nicht ausdrücklich.
Deine EU-Registrierung gilt hier nicht automatisch.
Keine Pflicht
Für private Flüge mit Mikro- und Leichtdrohnen nicht vorgeschrieben. Pflicht bei gewerblicher Nutzung und bei privaten Flügen ab der Klasse „klein“, also über 4 kg Leergewicht bzw. 7 kg Startgewicht.
Für Touristen
Mikrodrohnen unter 250 g dürfen außerhalb kontrollierter Lufträume höchstens 50 m hoch fliegen, Leichtdrohnen bis 120 m – in Peking gilt das nicht, dort ist das gesamte Stadtgebiet kontrollierter Luftraum. Ausländer dürfen keine Vermessungs- oder Kartierungsflüge durchführen; prüfe vor jedem Flug die lokalen Sperrgebiete, sie ändern sich häufig.
- CAAC – Interim Regulations on Flight Management of Unmanned Aircraftamtlich
- Staatsrat – Interim-Verordnung über die Flugverwaltung unbemannter Luftfahrzeuge (gov.cn)amtlich
- CAAC – Verfahren AP-45-01R6 zur Klarnamen-Registrierung (PDF)amtlich
- Stadt Peking – Verordnung über unbemannte Luftfahrzeugeamtlich
Passt meine Drohne?
Wähl oben eine Drohne aus deinem Hangar, um Gewicht und Klasse gegen die Grenzen des Landes zu prüfen.
Gewichtsschwellen des Landes
- Ab 250 gAb 250 g (Leichtdrohne) bis 120 m im freigegebenen Luftraum; darunter höchstens 50 m.
- Ab 7 kg· Versicherung: PflichtÜber 7 kg Startgewicht (bzw. über 4 kg Leergewicht) Klasse „klein“: Haftpflicht auch für private Flüge Pflicht.
Akkus im Flugzeug
- Ersatzakkus nur ins Handgepäck – jeden einzeln gegen Kurzschluss geschützt (Polkappen, Originalverpackung oder eigene Tüte).
- Bis 100 Wh: ohne Genehmigung.
- Über 100 bis 160 Wh: nur mit Zustimmung der Airline, höchstens 2 Ersatzakkus.
- Über 160 Wh: nicht im Passagierflugzeug.
Trag die Wh deines Akkus ein – sie stehen auf dem Akku.
Wähl deine Airline, dann siehst du ihre Regeln für Drohne, Akkus und Powerbanks.
Airlines dürfen strenger sein – wähl unten deine Fluggesellschaft, dann siehst du ihre Regeln.
Quelle: IATA Dangerous Goods Regulations / Lithium Battery Guidance
Vor der Abreise erledigen
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Der Reise-Check ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft – Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Maßgeblich ist die Luftfahrtbehörde des Ziellands. Bitte prüfe vor der Reise zusätzlich die offizielle Quelle.