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Drohnenregeln: China
Zuletzt geprüft: 5. Oktober 2026
Erlaubt mit Auflagen
Fliegen ist erlaubt, aber mit Auflagen, die du vor der Reise kennen musst.
Erlaubt, aber jede Drohne muss mit Klarnamen bei der CAAC registriert sein, und in vielen Städten – ganz Peking eingeschlossen – braucht jeder Flug eine vorherige Genehmigung.
Klarnamen-Registrierung für alle zivilen Drohnen außer reinen Innenraum-Drohnen über die UOM-Plattform der CAAC. Das seit 1. Juli 2026 geltende Verfahren verlangt u. a. Ausweis- und Mobilnummer; ob Reisepass und ausländische Mobilnummer akzeptiert werden, regelt es nicht ausdrücklich.
Für private Flüge mit Mikro- und Leichtdrohnen nicht vorgeschrieben. Pflicht bei gewerblicher Nutzung und bei privaten Flügen ab der Klasse „klein“, also über 4 kg Leergewicht bzw. 7 kg Startgewicht.
Je nach Gewicht der Drohne
- Ab 250 gAb 250 g (Leichtdrohne) bis 120 m im freigegebenen Luftraum; darunter höchstens 50 m.
- Ab 7 kg· Versicherung: ErforderlichÜber 7 kg Startgewicht (bzw. über 4 kg Leergewicht) Klasse „klein“: Haftpflicht auch für private Flüge Pflicht.
Für Touristen
Mikrodrohnen unter 250 g dürfen außerhalb kontrollierter Lufträume höchstens 50 m hoch fliegen, Leichtdrohnen bis 120 m – in Peking gilt das nicht, dort ist das gesamte Stadtgebiet kontrollierter Luftraum. Ausländer dürfen keine Vermessungs- oder Kartierungsflüge durchführen; prüfe vor jedem Flug die lokalen Sperrgebiete, sie ändern sich häufig.
Weitere Regeln
- Nach dem seit Januar 2024 geltenden Regelwerk zur Verwaltung unbemannter Luftfahrzeuge müssen alle zivilen Drohnen in China mit dem echten Namen des Eigentümers registriert werden; ausgenommen sind nur Drohnen, die ausschließlich in Innenräumen fliegen. Eine Gewichtsausnahme für kleine Freizeitdrohnen ist nicht vorgesehen.
- Die Registrierung läuft über die offizielle UOM-Plattform der Zivilluftfahrtbehörde CAAC. Nach dem seit 1. Juli 2026 geltenden Verfahren (AP-45-01R6) gibst du u. a. Ausweis- und Mobilnummer an und musst deine Angaben einmal jährlich bestätigen; wer schon vorher registriert war, bestätigt erstmals bis 1. Juli 2027. Ob ausländische Reisepässe und Mobilnummern akzeptiert werden, regelt das Verfahren nicht ausdrücklich.
- Luftraum oberhalb von 120 Metern über Grund gilt landesweit grundsätzlich als kontrollierter Luftraum und erfordert eine gesonderte Freigabe, die genaue Umsetzung wird zusätzlich durch häufig wechselnde regionale und städtische Sonderregelungen überlagert.
- Nach der Pekinger Drohnenverordnung ist das gesamte Verwaltungsgebiet Pekings kontrollierter Luftraum für Drohnen; die frei nutzbaren Lufträume bis 50 bzw. 120 Meter gibt es dort nicht, und unerlaubte Flüge können mit Beschlagnahme der Drohne und Bußgeld bis 10.000 Yuan geahndet werden. Traditionell ähnlich streng oder faktisch vollständig gesperrt sind zudem sensible Grenzregionen wie Tibet und Teile Xinjiangs.
- Eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht für gewerbliche Flüge und für private Flüge ab der Klasse „klein“, also für Drohnen über 4 Kilogramm Leergewicht beziehungsweise 7 Kilogramm Startgewicht. Die meisten handelsüblichen Foto- und Freizeitdrohnen sind Mikro- oder Leichtdrohnen und damit privat nicht versicherungspflichtig.
- Verstöße gegen die Registrierungspflicht werden mit Bußgeldern bis 200 Yuan, in schweren Fällen bis 20.000 Yuan geahndet, unerlaubte Flüge im kontrollierten Luftraum können zusätzlich mit bis zu 10.000 Yuan sowie Beschlagnahmung des Fluggeräts bestraft werden.
Quellen
- CAAC – Interim Regulations on Flight Management of Unmanned Aircraftamtlich
- Staatsrat – Interim-Verordnung über die Flugverwaltung unbemannter Luftfahrzeuge (gov.cn)amtlich
- CAAC – Verfahren AP-45-01R6 zur Klarnamen-Registrierung (PDF)amtlich
- Stadt Peking – Verordnung über unbemannte Luftfahrzeugeamtlich
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.