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Reise-Check

Du nimmst deine Drohne mit in den Urlaub? Wähl dein Zielland – Hoverpoint stellt dir aus den Länderregeln zusammen, was du vor der Reise wissen und erledigen musst.

Brasilien

Außerhalb des EASA-Raums

Zuletzt geprüft: 5. Oktober 2026

Darf ich dort fliegen?

Grundregel

Erlaubt mit Auflagen

Fliegen ist erlaubt, aber mit Auflagen, die du vor der Reise kennen musst.

Erlaubt, aber jeder Flug braucht vorab eine Luftraumfreigabe der Flugsicherung DECEA über das System SARPAS – auch mit Drohnen unter 250 g.

Registrierung als Betreiber

Für Drohnen bis 250 g in Sichtweite bis 120 m und für reine Freizeitflüge (Aeromodelle) bis 120 m gilt das Regelwerk RBAC 100 nicht. Alle anderen Drohnen werden bei der ANAC im System SISANT registriert; die Registrierung gilt 24 Monate.

Deine EU-Registrierung gilt hier nicht automatisch.

Kompetenznachweis
Dein EU-Kompetenznachweis wird hier nicht automatisch anerkannt. Ob du einen eigenen Nachweis brauchst, steht nicht in den Länderregeln – bitte bei der Behörde prüfen.
Versicherung

Für Flüge, die unter RBAC 100 fallen, ist eine Haftpflicht für Drittschäden Pflicht. Für Drohnen bis 250 g in Sichtweite bis 120 m und für reine Freizeitflüge bis 120 m gilt das Regelwerk und damit diese Pflicht nicht.

Remote ID & Kennzeichnung
Keine Angabe – bitte bei der Behörde prüfen.
Maximale Höhe
120 m
Besonderheiten

Für Touristen

Lege dir vor der Reise ein Konto bei SARPAS an. Über Schutzgebieten und indigenen Territorien kläre die Erlaubnis vorab bei der zuständigen Behörde.

Passt meine Drohne?

Wähl oben eine Drohne aus deinem Hangar, um Gewicht und Klasse gegen die Grenzen des Landes zu prüfen.

Gewichtsschwellen des Landes

  • Ab 251 g· Registrierung als Betreiber: Je nach Drohne oder Einsatz· Versicherung: Je nach Drohne oder EinsatzÜber 250 g gilt RBAC 100: Registrierung im ANAC-System SISANT und Haftpflicht für Drittschäden. Ausgenommen sind reine Freizeitflüge (Aeromodelle) bis 120 m.

Akkus im Flugzeug

  • Ersatzakkus nur ins Handgepäck – jeden einzeln gegen Kurzschluss geschützt (Polkappen, Originalverpackung oder eigene Tüte).
  • Bis 100 Wh: ohne Genehmigung.
  • Über 100 bis 160 Wh: nur mit Zustimmung der Airline, höchstens 2 Ersatzakkus.
  • Über 160 Wh: nicht im Passagierflugzeug.

Trag die Wh deines Akkus ein – sie stehen auf dem Akku.

Wähl deine Airline, dann siehst du ihre Regeln für Drohne, Akkus und Powerbanks.

Airlines dürfen strenger sein – wähl unten deine Fluggesellschaft, dann siehst du ihre Regeln.

Quelle: IATA Dangerous Goods Regulations / Lithium Battery Guidance

Vor der Abreise erledigen

0 von 7 erledigt

  • Nachweise digital dabeihaben →

Deine Haken werden nur auf diesem Gerät gespeichert – je Land.

Der Reise-Check ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft – Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Maßgeblich ist die Luftfahrtbehörde des Ziellands. Bitte prüfe vor der Reise zusätzlich die offizielle Quelle.