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Drohnenregeln: Brasilien

Stand: 3. September 2026

Diese Regeltexte liegen derzeit nur auf Deutsch vor.

Maximale Flughöhe
120 m
Registrierung
Erforderlich
Versicherung
Erforderlich

Weitere Regeln

  • Drohnen ab 250 Gramm müssen bei der Luftfahrtbehörde ANAC über das Online-System SISANT registriert werden; die dabei vergebene Kennung ist gut sichtbar am Fluggerät anzubringen, und die Registrierung muss alle 24 Monate erneuert werden.
  • Zusätzlich zur Registrierung bei ANAC ist für den eigentlichen Flug eine Freigabe der Flugsicherungsbehörde DECEA über das System SARPAS erforderlich; praktisch jeder Flug braucht damit vorab eine gesonderte Luftraumfreigabe.
  • DECEA unterteilt den Luftraum in rote Zonen wie Militäranlagen und Gefängnisse, die absolut gesperrt sind, gelbe Zonen mit Genehmigungspflicht etwa in Flughafennähe sowie grüne Zonen ohne dauerhafte Einschränkung, für die aber ebenfalls eine Freigabe nötig ist.
  • Seit Mitte 2026 ersetzt das neue Regelwerk RBAC 100 die bisherige Regelung RBAC-E Nr. 94 und führt statt gewichtsbasierter Klassen ein risikobasiertes System mit den Kategorien offen, spezifisch und zertifiziert ein; für die meisten Betriebsarten unter diesem Regelwerk ist zudem eine Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten vorgeschrieben.
  • Für Schutzgebiete, das Amazonasgebiet oder indigene Territorien fanden sich keine eindeutig dokumentierten Sonderregeln für Drohnen; da solche Flächen in Brasilien häufig einen eigenen Schutzstatus genießen, sollte vor Ort bei der zuständigen Behörde, etwa der Umweltbehörde ICMBio, gesondert nachgefragt werden.

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Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.