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Reise-Check
Du nimmst deine Drohne mit in den Urlaub? Wähl dein Zielland – Hoverpoint stellt dir aus den Länderregeln zusammen, was du vor der Reise wissen und erledigen musst.
Botsuana
Außerhalb des EASA-RaumsZuletzt geprüft: 1. Oktober 2026
Darf ich dort fliegen?
Nur mit Genehmigung
Fliegen darfst du hier nur mit einer vorher erteilten Genehmigung der Behörden.
Laut Luftfahrtbehörde CAAB müssen Betreiber Staatsbürger oder Einwohner Botsuanas sein; jede Drohne wird mit Sicherheitsüberprüfung durch Polizei und Geheimdienst registriert. Für Touristen gibt es damit praktisch keinen Weg.
Pflicht
Registrierung nur persönlich am Flughafen Gaborone mit Vorführung der Drohne, Fingerabdruck-Bericht der Polizei und Gebühr (privat 1.050 Pula); die deutsche Registrierung gilt nicht.
Deine EU-Registrierung gilt hier nicht automatisch.
Unklar
Die Verordnung enthält eine Versicherungsregel, deren Inhalt für Freizeitpiloten amtlich nicht abrufbar war.
Für Touristen
Lass die Drohne zu Hause, wenn du nicht in Botsuana wohnst. Wer fliegen darf, bleibt unter 400 ft, höchstens 500 m vom Piloten entfernt und nur bei Tag; Verstöße kosten bis zu 5.000 Pula und die Drohne.
Passt meine Drohne?
Wähl oben eine Drohne aus deinem Hangar, um Gewicht und Klasse gegen die Grenzen des Landes zu prüfen.
Akkus im Flugzeug
- Ersatzakkus nur ins Handgepäck – jeden einzeln gegen Kurzschluss geschützt (Polkappen, Originalverpackung oder eigene Tüte).
- Bis 100 Wh: ohne Genehmigung.
- Über 100 bis 160 Wh: nur mit Zustimmung der Airline, höchstens 2 Ersatzakkus.
- Über 160 Wh: nicht im Passagierflugzeug.
Trag die Wh deines Akkus ein – sie stehen auf dem Akku.
Wähl deine Airline, dann siehst du ihre Regeln für Drohne, Akkus und Powerbanks.
Airlines dürfen strenger sein – wähl unten deine Fluggesellschaft, dann siehst du ihre Regeln.
Quelle: IATA Dangerous Goods Regulations / Lithium Battery Guidance
Vor der Abreise erledigen
0 von 8 erledigt
Deine Haken werden nur auf diesem Gerät gespeichert – je Land.
Der Reise-Check ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft – Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Maßgeblich ist die Luftfahrtbehörde des Ziellands. Bitte prüfe vor der Reise zusätzlich die offizielle Quelle.