Planen
Reise-Check
Du nimmst deine Drohne mit in den Urlaub? Wähl dein Zielland – Hoverpoint stellt dir aus den Länderregeln zusammen, was du vor der Reise wissen und erledigen musst.
Bolivien
Außerhalb des EASA-RaumsZuletzt geprüft: 5. Oktober 2026
Darf ich dort fliegen?
Erlaubt mit Auflagen
Fliegen ist erlaubt, aber mit Auflagen, die du vor der Reise kennen musst.
Pflicht
Drohnen ab 200 g müssen bei der DGAC registriert werden, auch ausländische Geräte; die deutsche Registrierung gilt dort nicht.
Deine EU-Registrierung gilt hier nicht automatisch.
Unklar
Für die offene Kategorie nennt die Vorschrift BR-108-2026 keine Versicherungspflicht.
Für Touristen
Registriere die Drohne ab 200 g vor dem ersten Flug bei der DGAC. Seit 1. September 2026 gilt die Vorschrift BR-108-2026: höchstens 122 m Höhe, 750 m Entfernung zu dir, 30 m Abstand zu Unbeteiligten und kein Flug im Umkreis von 9 km um Flughäfen.
Passt meine Drohne?
Wähl oben eine Drohne aus deinem Hangar, um Gewicht und Klasse gegen die Grenzen des Landes zu prüfen.
Gewichtsschwellen des Landes
- Ab 200 g· Registrierung als Betreiber: PflichtAb 200 g Registrierung bei der DGAC; offene Kategorie bis 35 kg
Akkus im Flugzeug
- Ersatzakkus nur ins Handgepäck – jeden einzeln gegen Kurzschluss geschützt (Polkappen, Originalverpackung oder eigene Tüte).
- Bis 100 Wh: ohne Genehmigung.
- Über 100 bis 160 Wh: nur mit Zustimmung der Airline, höchstens 2 Ersatzakkus.
- Über 160 Wh: nicht im Passagierflugzeug.
Trag die Wh deines Akkus ein – sie stehen auf dem Akku.
Wähl deine Airline, dann siehst du ihre Regeln für Drohne, Akkus und Powerbanks.
Airlines dürfen strenger sein – wähl unten deine Fluggesellschaft, dann siehst du ihre Regeln.
Quelle: IATA Dangerous Goods Regulations / Lithium Battery Guidance
Vor der Abreise erledigen
0 von 8 erledigt
Deine Haken werden nur auf diesem Gerät gespeichert – je Land.
Der Reise-Check ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft – Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Maßgeblich ist die Luftfahrtbehörde des Ziellands. Bitte prüfe vor der Reise zusätzlich die offizielle Quelle.