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Drohnenregeln: Bolivien
Stand: 3. September 2026
Diese Regeltexte liegen derzeit nur auf Deutsch vor.
Maximale Flughöhe
120 m
Registrierung
Erforderlich
Versicherung
Nicht erforderlich
Weitere Regeln
- In Bolivien müssen Drohnen zwischen 200 Gramm und 35 Kilogramm bei der Luftfahrtbehörde DGAC registriert werden (Mindestalter für den Halter: 18 Jahre); Geräte unter 200 Gramm sowie reine Modellflugzeuge sind ausgenommen, die Registriernummer muss sichtbar am Gerät angebracht sein.
- Rein private Freizeitflüge mit Drohnen unter 6 Kilogramm sind innerhalb der allgemeinen Vorgaben ohne gesonderte DGAC-Genehmigung möglich; für gewerbliche Luftarbeiten (Filmaufnahmen, Vermessung, Transport) sowie für Nachtflüge ist dagegen mindestens 10 Werktage vorher ein formeller Antrag bei der DGAC nötig.
- Verboten bzw. genehmigungspflichtig sind Flüge in der Nähe von Flughäfen, Regierungseinrichtungen und militärischen Sperrzonen sowie aus fahrenden Fahrzeugen oder unter Einfluss von Alkohol und Drogen; Vorfälle müssen der DGAC innerhalb von 72 Stunden gemeldet werden.
- Zu einer landesweiten Versicherungspflicht macht die DGAC auf ihrer offiziellen Seite keine öffentlich zugänglichen Angaben – im Zweifel lohnt sich vor dem Flug eine direkte Nachfrage bei der Behörde.
- Die maximale Flughöhe liegt bei 400 Fuß (rund 120 Metern) über Grund, ausschließlich im durchgehenden Sichtflug (VLOS).
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.