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Reise-Check
Du nimmst deine Drohne mit in den Urlaub? Wähl dein Zielland – Hoverpoint stellt dir aus den Länderregeln zusammen, was du vor der Reise wissen und erledigen musst.
Australien
Außerhalb des EASA-RaumsZuletzt geprüft: 5. Oktober 2026
Darf ich dort fliegen?
Erlaubt
Keine Pflicht
Für reine Freizeitflüge nicht nötig – die geplante Pflicht ab 250 g ist ausgesetzt. Wer beruflich fliegt, muss jede Drohne registrieren.
Deine EU-Registrierung gilt hier nicht automatisch.
Keine Pflicht
Keine gesetzliche Pflicht, aber empfohlen.
Für Touristen
Als Tourist gelten für dich die normalen CASA-Freizeitregeln, ohne Registrierung oder Lizenz. Die CASA verlangt für im Ausland registrierte Drohnen eine Erlaubnis über myCASA – ob das auch reine Freizeitflüge betrifft, sagt sie nicht eindeutig. Viele Reiseziele sind Flugverbotszonen, etwa Sydney Harbour und viele Nationalparks.
Passt meine Drohne?
Wähl oben eine Drohne aus deinem Hangar, um Gewicht und Klasse gegen die Grenzen des Landes zu prüfen.
Gewichtsschwellen des Landes
- Ab 251 gÜber 250 g: kein Flug innerhalb von 5,5 km um kontrollierte Flughäfen (bis 250 g dort bis 45 m Höhe erlaubt, nicht über An- und Abflugschneisen).
Akkus im Flugzeug
- Ersatzakkus nur ins Handgepäck – jeden einzeln gegen Kurzschluss geschützt (Polkappen, Originalverpackung oder eigene Tüte).
- Bis 100 Wh: ohne Genehmigung.
- Über 100 bis 160 Wh: nur mit Zustimmung der Airline, höchstens 2 Ersatzakkus.
- Über 160 Wh: nicht im Passagierflugzeug.
Trag die Wh deines Akkus ein – sie stehen auf dem Akku.
Wähl deine Airline, dann siehst du ihre Regeln für Drohne, Akkus und Powerbanks.
Airlines dürfen strenger sein – wähl unten deine Fluggesellschaft, dann siehst du ihre Regeln.
Quelle: IATA Dangerous Goods Regulations / Lithium Battery Guidance
Vor der Abreise erledigen
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Der Reise-Check ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft – Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Maßgeblich ist die Luftfahrtbehörde des Ziellands. Bitte prüfe vor der Reise zusätzlich die offizielle Quelle.