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Drohnenregeln: Australien

Zuletzt geprüft: 5. Oktober 2026

Reise-Check für AustralienCheckliste für deine Reise: Registrierung, Versicherung, Drohne und Akkus im Flugzeug.
Maximale Flughöhe
120 m
Registrierung

Für reine Freizeitflüge nicht nötig – die geplante Pflicht ab 250 g ist ausgesetzt. Wer beruflich fliegt, muss jede Drohne registrieren.

Versicherung

Keine gesetzliche Pflicht, aber empfohlen.

Je nach Gewicht der Drohne

  • Ab 251 gÜber 250 g: kein Flug innerhalb von 5,5 km um kontrollierte Flughäfen (bis 250 g dort bis 45 m Höhe erlaubt, nicht über An- und Abflugschneisen).

Für Touristen

Als Tourist gelten für dich die normalen CASA-Freizeitregeln, ohne Registrierung oder Lizenz. Die CASA verlangt für im Ausland registrierte Drohnen eine Erlaubnis über myCASA – ob das auch reine Freizeitflüge betrifft, sagt sie nicht eindeutig. Viele Reiseziele sind Flugverbotszonen, etwa Sydney Harbour und viele Nationalparks.

Weitere Regeln

  • In Australien ist aktuell keine Registrierung für reine Freizeitdrohnen nötig – eine für 2023 geplante Registrierungspflicht ab 250 Gramm wurde von der Regierung auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Auch die separate "Operator Accreditation" (ein kostenloser Online-Test) ist für Hobbyflieger nicht verpflichtend, nur für kommerzielle Piloten. Eine Versicherung ist ebenfalls nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen.
  • Die maximale Flughöhe liegt bei 120 Metern (400 Fuß), der Mindestabstand zu Personen bei 30 Metern. Drohnen über 250 Gramm dürfen nicht innerhalb von 5,5 Kilometern um kontrollierte Flughäfen fliegen; leichtere Drohnen dort bis 45 Meter, aber nicht über An- und Abflugschneisen. Geflogen werden darf nur bei Tageslicht mit durchgehender Sichtverbindung.
  • Wichtiger Vorbehalt für Reisende: Die Regeln für Nationalparks unterscheiden sich stark je Bundesstaat. In New South Wales braucht jeder Start oder jede Landung in einem Park eine Genehmigung, in Victoria sind Freizeitdrohnen in allen Nationalparks generell verboten.
  • Besonders relevant für beliebte Reiseziele: Im Uluru-Kata-Tjuta-Nationalpark ist Drohnenbetrieb grundsätzlich untersagt (nur in seltenen Ausnahmefällen nach Rücksprache mit dem Central Land Council wegen der kulturellen Bedeutung für die Anangu), im Kakadu-Nationalpark werden für Freizeitflieger überhaupt keine Genehmigungen ausgestellt.
  • Bei Verstößen kann die CASA pro Verstoß ein Bußgeld bis 1.650 AUD verhängen, vor Gericht sind bis 16.500 AUD möglich.
  • Für Touristen ist Drohnenfliegen in Australien insgesamt unkompliziert und ohne besondere Formalitäten möglich – die eigentliche Hürde liegt darin, für jedes Reiseziel vorher zu prüfen, ob dort ein bundesstaatliches oder lokales Nationalpark-Verbot gilt.

Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.

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