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Reise-Check
Du nimmst deine Drohne mit in den Urlaub? Wähl dein Zielland – Hoverpoint stellt dir aus den Länderregeln zusammen, was du vor der Reise wissen und erledigen musst.
Aserbaidschan
Außerhalb des EASA-RaumsZuletzt geprüft: 5. Oktober 2026
Darf ich dort fliegen?
Nur mit Genehmigung
Fliegen darfst du hier nur mit einer vorher erteilten Genehmigung der Behörden.
Einfuhr und Betrieb nur mit vorheriger Sondergenehmigung der Zivilluftfahrtbehörde; ohne sie beschlagnahmt der Zoll die Drohne.
Pflicht
Nach der Sondergenehmigung und vor der Einfuhr innerhalb von zehn Arbeitstagen die staatliche Registrierung beantragen; das Zertifikat gilt fünf Jahre.
Deine EU-Registrierung gilt hier nicht automatisch.
Pflicht
Für die Registrierung musst du einen Nachweis über eine Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten vorlegen.
Für Touristen
Beides läuft seit Januar 2026 online über das Portal MyGov; ob Ausländer ohne aserbaidschanische ID es nutzen können, ist nicht belegt. Ohne Genehmigung droht die Beschlagnahme bei der Einreise.
Passt meine Drohne?
Wähl oben eine Drohne aus deinem Hangar, um Gewicht und Klasse gegen die Grenzen des Landes zu prüfen.
Akkus im Flugzeug
- Ersatzakkus nur ins Handgepäck – jeden einzeln gegen Kurzschluss geschützt (Polkappen, Originalverpackung oder eigene Tüte).
- Bis 100 Wh: ohne Genehmigung.
- Über 100 bis 160 Wh: nur mit Zustimmung der Airline, höchstens 2 Ersatzakkus.
- Über 160 Wh: nicht im Passagierflugzeug.
Trag die Wh deines Akkus ein – sie stehen auf dem Akku.
Wähl deine Airline, dann siehst du ihre Regeln für Drohne, Akkus und Powerbanks.
Airlines dürfen strenger sein – wähl unten deine Fluggesellschaft, dann siehst du ihre Regeln.
Quelle: IATA Dangerous Goods Regulations / Lithium Battery Guidance
Vor der Abreise erledigen
0 von 8 erledigt
Deine Haken werden nur auf diesem Gerät gespeichert – je Land.
Der Reise-Check ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft – Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Maßgeblich ist die Luftfahrtbehörde des Ziellands. Bitte prüfe vor der Reise zusätzlich die offizielle Quelle.